Mit dem historischen Ereignis, dass mit Walter Rosenkranz zum ersten Mal ein Freiheitlicher zum Nationalratspräsidenten gewählt wurde, ging gestern, Donnerstag, ein Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung völlig unter.
Eingebracht hatten dieses „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung“ die beiden FPÖ-Generalsekretäre Christian Hafenecker und Michael Schnedlitz sowie weitere Abgeordnete der Freiheitlichen. Zwar war die schwarz-grüne Regierung am 29. September von den Wählern abgestraft worden, doch nach dem formellen Rücktritt von Karl Nehammer und Co. wurde Schwarz-Grün vom Bundespräsidenten mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt, bis eine neue Regierung gebildet ist.
Keine Zeit für Spiel auf Zeit
Hafenecker und Schnedlitz befürchten, dass jetzt bei den Regierungsverhandlungen auf Zeit gespielt werde, anstatt umgehend wichtige Reformen für das Land umzusetzen. Diese seien dringend notwendig, denn die Bevölkerung würde sich Verbesserungen für das tägliche Leben und die Umsetzung von Wahlversprechen erwarten.
Abschaffung von CO2- und ORF-Zwangssteuer
Dazu würden zählen: Die Entschärfung der angespannten Budgetsituation, Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des Standortes Österreich, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Leistungsbereitschaft, die Schaffung von leistbarem Wohnraum, die Abschaffung der CO2-Steuer, ein Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik, kostensenkende Maßnahmen gegen Einwanderung ins Sozialsystem, keine Untergrabung der Neutralität Österreichs, keine weitere Finanzierung von Kriegsparteien, keine milliardenschwere Verschwendung österreichischen Steuergeldes im Rahmen der Entwicklungshilfe, Fortbestand der täglichen Bewegungsfreiheit sowie Absicherung der Kooperationsverträge mit den 3.800 Bildungseinrichtungen, 700 Sportvereinen und den Landesorganisationen, Evaluierung der Bildungskarenz bezüglich Treffsicherheit und die ORF-Reform samt Abschaffung der ORF-Zwangssteuer.
Formell wird der Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung im Budgetausschuss verhandelt werden. Den Originaltext des Antrages finden Sie hier im Anhang: