Bundeskanzler Friedrich Merz will die Ukraine möglichst rasch stärker an die EU binden.

21. Mai 2026 / 11:29 Uhr

EU-Beitritt der Ukraine: Kanzler Friedrich Merz will raschen Sonderstatus

Bundeskanzler Friedrich Merz hat der Ukraine einen neuen Weg in die EU aufgezeigt. In einem Brief an die EU-Spitzen schlägt der CDU-Politiker einen Sonderstatus als „assoziiertes Mitglied“ vor. Die Ukraine soll damit sofort enger in die europäischen Institutionen eingebunden werden.

Hintergrund der Forderung

Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, in dem Kiew auf rasche Fortschritte drängt, ein regulärer Beitrittsprozess aber an zahllosen Hürden und notwendigen Ratifizierungen in den Mitgliedstaaten scheitert. Merz begründet seinen Vorschlag mit der besonderen Kriegssituation der Ukraine und bereits erzielten Fortschritten in den Verhandlungen. Gleichzeitig soll der Schritt die von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Friedensgespräche flankieren.


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Kein „Mitgliedschaft light“, sondern politischer Zwischenstatus

Merz schreibt wörtlich, es handle sich „nicht um eine Mitgliedschaft light“, sondern um eine Lösung, die „weit über das bestehende Assoziierungsabkommen hinaus“ gehe und den Beitrittsprozess beschleunige. Konkret sieht der Plan die Teilnahme ukrainischer Vertreter an Sitzungen des Europäischen Rates und des Rates der EU vor. Auch eine assoziierte Rolle in der Kommission, assoziierte Abgeordnete im Europaparlament sowie ein assoziierter Richter am Europäischen Gerichtshof stehen im Raum.

Wirtschaftlich soll die Ukraine schrittweise Zugang zu ausgewählten EU-Programmen erhalten, ohne jedoch wie ein Vollmitglied in den Haushalt einzuzahlen . Merz betont, dass für diesen Status weder eine Ratifizierung nach Artikel 49 des EU-Vertrags noch Vertragsänderungen nötig wären, lediglich eine „starke politische Vereinbarung“.

Beistandsklausel als zentrales Versprechen

Besonders weit reicht der Vorschlag in der Sicherheitspolitik. Die Ukraine soll ihre Außen- und Sicherheitspolitik vollständig an der EU ausrichten. Im Gegenzug sollen sich die Mitgliedstaaten politisch verpflichten, die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auch auf die Ukraine anzuwenden. Merz sieht darin „eine substanzielle Sicherheitsgarantie“. Ein Rückfall- oder Verfallmechanismus soll greifen, falls Kiew gegen EU-Grundwerte verstößt oder bei den Reformen große Rückschritte macht.

Der Kanzler räumt ein, dass der Vorschlag Fragen zur politischen, technischen und rechtlichen Machbarkeit aufwerfe, sieht diese jedoch als lösbar. Er schlägt die Einsetzung einer eigenen Task Force vor, um die Details auszuarbeiten, und will das Thema bei den nächsten Treffen der Staats- und Regierungschefs diskutieren.

Andere Kandidatenländer sollen eigene Lösungen bekommen

Für weitere Beitrittskandidaten wie Albanien, Montenegro oder Moldau plant Merz keinen identischen Status, sondern „innovative Lösungen“ zur Beschleunigung ihrer Prozesse, etwa privilegierten Binnenmarktzugang, engere Einbindung in Entscheidungsprozesse und Beobachterstatus in relevanten Gremien. Ziel sei es, weitere Reformen zu motivieren.


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