Es ist eine bemerkenswerte Wende in einem mehr als zweijährigen Rechtsstreit: Der Ahriman-Verlag hat nun gegen die Plattform perspektive vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen. Eine Revision wird im Urteil laut Kläger explizit ausgeschlossen. Der unterlegenen Partei bliebe nur noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen.
Das Gericht gab der Klage gegen den presserechtlich Verantwortlichen Timm Opitz statt und untersagte ihm die Behauptung, der Verlag veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.
Damit ist der Fall des Verlags in zweiter Instanz genau anders ausgegangen als zuvor in Freiburg. Das Landgericht Freiburg hatte die Klage im September 2025, wie berichtet, zunächst abgewiesen. Ahriman legte dagegen Berufung ein.
Schwere Anschuldigung ohne ausreichende Grundlage
Im Mittelpunkt stand eine haltlose Anschuldigung aus einem perspektive-Artikel aus dem Jahr 2024. Darin war dem Ahriman-Verlag vorgeworfen worden, „regelmäßig antisemitische Bücher“ zu veröffentlichen. Der Verlag wies dies entschieden zurück und verwies unter anderem auf seine zahlreichen jüdischen Autoren und Publikationen zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen.
Entscheidend war schließlich die Frage, ob eine derart schwerwiegende Behauptung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht. Nach Darstellung des Ahriman-Verlags machte die Vorsitzende Richterin des OLG Karlsruhe in der Verhandlung deutlich, dass für eine solche Anschuldigung tatsächliche Grundlagen erforderlich seien. Das Gericht habe diese Grundlage nicht gefunden.
Urteil mit empfindlichen Folgen
Das gestern, Montag, verkündete Urteil hat konkrete Konsequenzen. Sollte Opitz gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen, drohen laut der Pressemitteilung des Verlags bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft; im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahre. Auch die Prozesskosten muss die Gegenseite tragen.
Der juristische Streit hatte damit eine deutliche Kehrtwende genommen. Während das Landgericht Freiburg die beanstandete Aussage zuvor als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen hatte, kam das Oberlandesgericht nach Darstellung des Verlags zu einer anderen rechtlichen Bewertung.
„Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus“
Auch die Auseinandersetzung um die Inhalte des Verlags spielte im Verfahren eine Rolle. Eine Vertreterin des Ahriman-Verlags stellte klar, dass Kritik an George Soros in Ahriman-Schriften nichts mit dessen jüdischer Herkunft zu tun hat. Ihre Formel im Verfahren lautete: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“
Der Verlag führt zudem an, dass es der Gegenseite während des mehr als zweijährigen Rechtsstreits nicht gelungen sei, auf mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten eine antisemitische Aussage nachzuweisen. Diese Darstellung stammt aus der Pressemitteilung des Ahriman-Verlags und ist entsprechend als dessen Argumentation einzuordnen.
Erst Niederlage, dann die Wende
Der Weg zum jetzigen Urteil war entsprechend lang. Nachdem das Landgericht Freiburg die Klage zunächst abgewiesen hatte, ging Ahriman in Berufung. Im September 2026 fand die Verhandlung vor dem OLG Karlsruhe statt, ehe das Urteil am 21. September verkündet wurde.
Für den Verlag ist der Ausgang deshalb weit mehr als ein gewöhnlicher Zivilprozess. Ahriman spricht von einem wichtigen Erfolg für die Meinungs- und Religionsfreiheit und sieht in dem Urteil einen Meilenstein im Kampf gegen die zunehmende Einschränkung bürgerlicher Grundrechte.
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