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Mit dem Urteil des EuGH, Polen, Tschechien und Ungarn abzustrafen, hat sich die EU keinen guten Dienst erwiesen.

4. April 2020 / 17:33 Uhr

Verurteilung von Tschechien, Polen, Ungarn wegen Migranten-Zurückweisung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen, Ungarn und Tschechien verurteilt. Die drei osteuropäischen Länder sollen gegen „ihre Verpflichtungen aus dem Unionsrecht“ verstoßen haben. Sie wurden wegen der „Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von internationalen Schutz beantragenden Personen umzusetzen“, verurteilt.

Bestrafung souveräner Staaten

Für Petr Bystron, AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss, macht dieses Urteil deutlich, wie politisch der EuGH agiert:

Ein „vorübergehender Mechanismus“, der den Verträgen von Schengen und Dublin entgegensteht, wird hiermit zur Rechtsgrundlage für die Bestrafung souveräner Staaten erklärt.

Damit werde das fundamentale rechtsstaatliche Prinzip ausgehebelt, wonach jedes Land „über die Einreise in sein Hoheitsgebiet bestimmen darf“. Tür und Tor wird dem „Pull-Effekt des Sozialstaates“ geöffnet, und das seit dem andauernden Rechtsbruch von Kanzlerin Angela Merkel von 2015.

Absurde Urteilsbegründung

Die Absurdität dieses Vorgangs wird durch die Urteilsbegründung deutlich. Bystron dazu:

Hier ist immer noch von einem „Hoheitsgebiet“ die Rede, während man den Mitgliedsländern mit diesem Urteil eben diese Hoheit über ihr Staatsgebiet nimmt. Jedes Land, welches sich diesem Urteil beugt, hat den Anspruch auf seine staatliche Souveränität ebenso wie die Unverletzlichkeit seines Staatsgebiets aufgegeben.

Einreise in die europäischen Sozialsysteme

Bystron weist darauf hin, dass der EuGH in Straßburg demokratisch nicht legitimiert ist. Er habe das ursprünglich auf wenige Einzelfälle begrenzte Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU zu einem „weltweit einklagbaren Recht auf Einreise in die europäischen Sozialsysteme umfunktioniert“. Die AfD erkennt auch den Zusammenhang mit weitreichenden politischen Entscheidungen, denn die EuGH-Urteile gegen das Vereinigte Königreich waren letztlich einer der wichtigsten Gründe für die Brexit-Wähler, für das Verlassen der EU zu votieren. Bystron dazu:

Mit diesem Urteil hat das EuGH nicht nur den Bürgern von Polen, Tschechien und Ungarn demonstriert, wie empathielos sich die ohne jegliche demokratische Legitimität agierenden Institutionen der EU über die Bedürfnisse der einzelner Mitgliedsländern hinweg setzen und wie rücksichtslos sie ihre internationalistische Agenda durchsetzen.

Wachsendes Misstrauen gegen Brüsseler Institutionen

In Zeiten der Corona-Krise, in denen selbst die Bewegungsfreiheit der eigenen Bürger massiv eingeschränkt ist, verurteilt die AfD „das sture Beharren auf weiterer Verteilung von Migranten in ganz Europa auch gegen ihren Willen“. Das Urteil gegen die drei Staaten werde das ohnehin starke Misstrauen der Bürger gegen die Brüsseler Institutionen noch weiter vertiefen.

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