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CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne knackten Sperrminoritäten und nannten das Demokratieschutz.

CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne knackten Sperrminoritäten und nannten das Demokratieschutz.

Altparteien-Eigentor in Sachsen-Anhalt: CDU bis Linke schrieben die Verfassung um und stärken die AfD

Die Brandmauer sollte halten. Stattdessen steht die AfD nach der Landtagswahl mit 39 von 83 Sitzen als stärkste Kraft in Magdeburg – und greift nach den Hebeln, die CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne extra umgebaut haben.

Vier Monate vor dem Urnengang hatten genau diese Fraktionen die Landesverfassung nachgezogen. 72 Abgeordnete stimmten zu, darunter die fraktionslose Ex-Linke Henriette Quade; 22 stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Ex-AfD-Mann Matthias Lieschke. Weil die Verfassung selbst angefasst wurde, brauchte das Paket die Zweidrittelmehrheit. Offizieller Zweck: Arbeitsfähigkeit sichern, falls die AfD mehr als ein Drittel der Mandate holt. Genau das ist eingetreten. 39 Sitze liegen weit über jeder Sperrminorität.

Was die Kartellmehrheit in der Verfassung verankerte

Der Kern war kein kosmetischer Feinschliff. Scheitert die Wahl von Landesverfassungsrichtern an der Zweidrittelmehrheit, darf das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen; der Landtag wählt sie danach mit einfacher Mehrheit. Eine Fraktion mit mehr als einem Drittel kann die Bank also nicht mehr dauerhaft leerstehen lassen. Beim Wahltermin gilt ein Automatismus: Kommt kein Beschluss zustande, wird am letzten Sonntag der Wahlperiode gewählt.

Beim Landtagspräsidenten behält die stärkste Fraktion das erste Vorschlagsrecht. Fällt ihr Kandidat durch, dürfen andere Fraktionen nachziehen – gewählt wird mit Mehrheit. Die Kündigung von Staatsverträgen, etwa zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bindet der Landtag künftig an einen Mehrheitsbeschluss. Zusätzlich deckelte das Haus die Mitarbeiterzahl auf fünf je Abgeordnetem und untersagte Überkreuzbeschäftigungen von Angehörigen. Die zentralen Verfassungsänderungen greifen mit dem Zusammentritt des neuen Landtags.

Angst vor dem Wähler, Regeln gegen die stärkste Partei

In Thüringen hatte eine Sperrminorität Richterwahlen und die Konstituierung bereits blockiert. Magdeburg zog die Lehre und schrieb Auffangregeln ins Grundgesetz des Landes – gegen die Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft und die trotzdem klar vorn lag. AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner nannte das Paket eine „Hütchenspielerreform“.

Parlamentarischer Geschäftsführer Tobias Rausch ging weiter:

Hierbei von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich. Es gehe um den Schutz Ihrer Demokratie, also Ihrer Posten und Ämter.

Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zog die Linie schärfer: Es gebe „nur noch zwei Parteien […], nämlich alle anderen zusammen gegen Deutschland und die Alternative für Deutschland“. „Sehr viele Wähler in Sachsen-Anhalt durchschauen, was hier gerade passiert.“ Siegmund sagte zugleich, viele der neuen Regeln ließen sich mit einfacher Mehrheit wieder ändern – oder nützten einer starken AfD sogar. Genau dort liegt der Bumerang.

Nach der Wahl wirken die Notregeln in die andere Richtung

Das amtliche Endergebnis vom 22. September: AfD 43,8 Prozent und 39 Mandate, CDU 17,2 Prozent und 15 Sitze, SPD, Grüne und Linke je acht, BSW fünf. Die FDP flog raus. Die Wahlbeteiligung kletterte auf 77,8 Prozent. Absolute Mehrheit wären 42 Sitze. Die AfD verfehlte sie um drei. Zwei Blöcke kommen auf 44: AfD plus BSW – oder CDU, SPD, Grüne, Linke plus BSW.

Für den Landtagspräsidenten gilt weiter: Die stärkste Fraktion schlägt zuerst vor. Scheitert der Kandidat, öffnet die Reform das Feld. Das BSW hat bereits signalisiert, einen AfD-Bewerber mitzuwählen. Als Name kursiert Tobias Rausch. AfD und BSW hätten zusammen die einfache Mehrheit. Die Auffangregel, gedacht als Bremse gegen einen AfD-Präsidenten, greift nur, wenn der erste Anlauf scheitert. Tut er das nicht, sitzt die stärkste Fraktion am Präsidiumstisch. Dasselbe Muster gilt bei Staatsverträgen: Der Ministerpräsident darf sie nicht mehr im Alleingang kündigen. Eine Landtagsmehrheit von 44 Stimmen kann das sehr wohl. Auch bei den Verfassungsrichtern landet die Entscheidung nach einem gescheiterten Zweidrittelgang bei der einfachen Mehrheit – also bei dem Lager, das 42 Stimmen zusammenbekommt.

Mitarbeiterdeckel als Feigenblatt, Machtfrage offen

Die Begrenzung auf fünf Mitarbeiter und das Verbot der Überkreuzbeschäftigung hängten die Fraktionen an eine AfD-Verwandtenaffäre. Das ändert nichts an der Architektur. Ministerpräsident Sven Schulze bleibt geschäftsführend im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Sondierungen zwischen AfD und BSW laufen. Die übrigen Fraktionen haben eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Rechnerisch bleibt damit nur das Fünferbündnis um die abgestürzte CDU – oder der Weg über das BSW zur stärksten Fraktion.

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