Das Hotel Intercontinental wird für das umstrittene Heumarktprojekt demnächst abgerissen. Doch möglicherweise liegt eine Asbestverseuchung vor.

4. Jänner 2019 / 14:00 Uhr

Heumarkt: Abriss von Hotel Intercontinental unter Asbestverdacht

Mit der rot-grünen Flächenwidmung im Jahr 2017 war das umstrittene Prestigeprojekt von Wiens Planungsstadträtin Maria Vassilakou von den Grünen, der 66 Meter hohe Wohnturm am Eingang zur historischen Altstadt, auf den Weg gebracht. Dafür muss das Hotel Intercontinental abgerissen werden. Mit Ende Dezember wurde die Liquidation der Hotelkette bekannt; damit steht dem Abbruch des Gebäudes nichts mehr im Wege.

Konstruktionsweise typisch für Asbest

Das “Intercontinental” gehört in die lange Reihe der Bauten der ersten 20 Nachkriegsjahre, in denen im Wiederaufbaudrang ohne jedes Gefühl für Ästhetik möglichst rasch, möglichst viel und möglichst billig gebaut wurde. Die Entstehungszeit des Hotels fällt aber auch in die Zeit, als der Baustoff Asbest als Wunderwerkstoff gepriesen und verbaut wurde. Aber das Mineral Asbest ist hochgradig krebserregend und wurde in Österreich daher 1990 als Baustoff verboten, EU-weit im Jahr 2005.

Architekten vermuten nun, dass die tragende Stahlkonstruktion des Baus, die Wände und die Versorgungsschächte mit Spritzasbest isoliert wurden. Dafür sprechen die Konstruktionsweise des Hotels sowie seine Entstehungszeit. “In Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest zu finden”, sagt Torsten Mußdorf, Geschäftsführer des Norddeutschen Asbestsanierungsverbandes. Das Hotel Intercontinental wurde 1964 fertiggestellt.

Freisetzung von Asbest bei Abbruch

In Österreich gab es in den 1990er Jahren eine großangelegte Sanierungswelle, doch immer noch schlummert viel Asbest in den Häusern dieser Zeit. Die größte Gefahr geht dabei von Abtragungs- bzw. Änderungsarbeiten aus, weil der nur schwach gebundene Asbest dabei in hoher Dosis freigesetzt wird. Womöglich auch im Intercontinental.

Keine Genehmigung für Abbruch nötig

Mit der aktuellen Wiener Bauordnung, die im November 2018 novelliert wurde, schützt Wien seine alten Häuser. Ab nun müssen Bauherren, welche ein Gebäude in einer Schutzzone oder ein Gebäude, das vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurde, abreißen wollen, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Abbruch schriftlich bei der Baubehörde, der Magistratsabteilung (MA) 37 einen Antrag stellen.

Außerdem müssen die Bauherren vorher noch eine Bestätigung von der MA 19 einholen, in der sichergestellt wird, “dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht”. Doch für das Hotel Intercontinental gilt dieser Schutz nicht, zumal es als “ungestalter Hotelklotz” auch wenig ansehnlich, um nicht zu sagen hässlich ist. Es ist folglich auch keine Abrissbewilligung, sondern nur eine Bauanzeige nötig. Möglicherweise bedeutet das für die Arbeiter und die Bevölkerung eine schwere Gesundheitsgefährdung.

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