Susanne Fürst

Das Vorarlberger Urteil, das Klima-Demonstranten besonders hehre Motive zuschreibt, ist für Susanne Fürst ein Warnsignal. Es untergräbt das Demonstrationsrecht, das jedem unabhängig vom Anliegen gleich zustehen muss.

22. Juli 2023 / 06:15 Uhr

Scharfe FPÖ-Kritik an moralischer Überhöhung von Klima-Demonstranten per Gerichtsurteil

Wer bei Kundgebungen gegen den Klimawandel Gesetze bricht, muss milder bestraft werden als andere Demonstranten. Dieses Urteil des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg verwundert Juristen. Nachdem unzensuriert.at gestern über diese Entscheidung berichtet hat, nimmt nun die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst Stellung. Sie sieht darin einen indirekten Angriff auf das Demonstrationsrecht:

Wenn ein Gericht im Nachhinein hergeht und Demonstrationen inhaltlich bewertet, sie sozusagen in ‚gute und böse‘ Versammlungen einteilt, dann ist das ein gefährliches Spiel.

Konsequenzen einer PR-Aktion namens „Klimanotstand“

Das Beispiel zeige aber auch, welche Konsequenzen das Verhalten der Politik haben kann. Denn das Gericht verwies in seinem Urteil explizit auf den Umstand, dass das Land Vorarlberg im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat. Auf den ersten Blick harmlose und augenscheinlich unverbindliche politische Aussagen fließen so unbemerkt in die Rechtsprechung ein.

Urteil zeigt, wie wichtig Nein zum UN-Migrationspakt war

Für Susanne Fürst zeigt das, wie wichtig es war, dass auf Initiative der FPÖ im Jahr 2018 die Unterzeichnung des UN-Migrationspakts durch Österreich nicht erfolgte.

Vielleicht wäre auch dieser Pakt Jahre später dann zulasten der Österreicher in die Judikatur eingeflossen.

Kampf für Grundrechte kein „achtenswerter Beweggrund“

Am Rande bemerkt sei, dass der betroffene Demonstrant für seinen Verstoß gegen die Bannmeile rund um das Vorarlberger Landhaus mit dem läppischen Betrag von 70 Euro bestraft worden war, die nun auf 40 Euro reduziert wurden. Teilnehmer an Kundgebungen gegen den Corona-Wahnsinn der Regierung fassten oft das Vielfache wegen Verwaltungsübertretungen aus. Da kam jedoch kein Gericht auf die Idee, das Eintreten für die Grundrechte als „achtenswerten Beweggrund“ zu werten.

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