Beatrix von Storch nennt die Dinge unerschrocken beim Namen und darf sagen, dass “Correctiv” dreckige Lügen verbreitet habe.

12. Dezember 2024 / 07:21 Uhr

Correctiv-Aktivisten ziehen gegen Beatrix von Storch den Kürzeren

Nächste Niederlage für die linksextremistischen Polit-Aktivisten des selbsternannten „Recherchenetzwerks“ Correctiv. Das Landgericht Berlin hat gestern, Mittwoch, entschieden, dass die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch Correctiv hinsichtlich dessen Berichterstattung über das sogenannte “Geheimtreffen von Potsdam” “dreckige Lügen” vorwerfen darf.

Von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Gerichtsverhandlung vorangegangen war eine Klage, die Correctiv auf zivilrechtlichem Wege gegen von Storch eingebracht hatte. Man wollte einen Teil aus einer Rede der Politikerin beim Landesparteitag der AfD Berlin in Jüterbog verbieten lassen, in dem sie die Berichterstattung über das angebliche “Geheimtreffen von Potsdam” eine “dreckige Correctiv-Lüge” nannte. Wie die Abgeordnete auf der Plattform X berichtet, befand das Gericht, dass ihre inhaltliche Beurteilung des Hetzartikels eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Correctiv will dagegen Rechtsmittel einlegen.

Kein klassischer Journalismus

In einer kurzen Würdigung des Urteils stellte Rechtsanwalt Christian Wirth fest, dass Correctiv keinen klassischen Journalismus betreibe, sondern sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes begebe. Wer sich in diesen Kampf begebe, müsse auch härtere Äußerungen ertragen. Das sei im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt und das Gericht habe das genauso erkannt.

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