Angela Merkel

Die Anzeige der Bundestagsabgeordneten richtet sich auch gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

29. Juli 2024 / 17:18 Uhr

Nach RKI-Files: AfD-Abgeordnete zeigen Merkel, Spahn und Scholz bei Staatsanwaltschaft an!

Die Veröffentlichung der ungeschwärzten Dokumente des Robert-Koch-Instituts (RKI) könnten ein gerichtliches Nachspiel haben. AfD-Bundestagsabgeordnete haben die halbe deutsche Regierung während der Corona-Zeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige sowie den Strafantrag stellten die AfD-Bundestatsabgeordneten aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Und zwar konkret gegen die frühere CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ex-CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie weiteren Mitgliedern der 24. Bundesregierung.

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Körperverletzung mit Todesfolge

Die Strafanzeige wurde wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge eingebracht. Der Strafantrag hat folgenden Sachverhalt: Die Tatverdächtigen hätten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen.

Keine Evidenz für Nutzung von FFP2-Masken

Als Grundlage für die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin nahmen die Abgeordneten die nun veröffentlichen RKI-Protokolle, aus denen folgende Passagen zitiert werden:

Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)

Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm. (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)

In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden? (RKI-Protokolle, 5. November 2021)

Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)

In der Anlage finden Sie den Originaltext der Strafanzeige und des Strafantrags gegen Merkel, Spahn, Scholz und Co. bei der Berliner Staatsanwaltschaft:

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