In deutschen Landen, ob diesseits oder jenseits des Inns, war man immer sehr stolz auf das Rechtssystem, die juristisch fundierten Entscheidungen der Richter, insbesondere der Höchstrichter. Doch das ist lange vorbei.
Verfassungsrichter halten Impfpflicht für rechtens
So hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Februar die berufsbezogene Impfpflicht bestätigt, indem es das Eilverfahren, sie vorläufig außer Kraft zu setzen, abwies. Österreichs Verfassungsrichter beurteilten die Corona-Impfpflicht erst vor wenigen Tagen als verfassungskonform – weil sie ohnehin nicht angewendet wird.
Italienische Verwaltungsrichter widersprechen
Anders der Verwaltungsgerichtshof der Lombardei. Der hat soeben die Suspendierung nicht geimpfter Ärzte aufgehoben, weil das Gesetz, das die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen vorschreibt, „unverhältnismäßig“ sei.
Damit folgten die Richter ihren Kollegen in Ligurien und der Region Emilia-Romagna, die bereits im letzten Jahr einen Stopp für diese Praxis verfügt hatten, Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger ohne Gehaltszahlung zu suspendieren, falls sie die Corona-Impfung verweigerten.
Gehalt muss nachbezahlt werden
Die dortigen Arbeitsgerichte verfügten, dass die Entlassungen, die wegen Impfverweigerung ausgesprochen wurden, rückgängig zu machen sind und das Gehalt nachbezahlt werden muss.
Die Verfassungsrichter in Wien und in Karlsruhe erfüllten den Wunsch der jeweiligen Regierungen nach Impfpflichtbestätigung. Anders die Richter in Italien.
Nächste Verwaltungsrichter entscheiden: Impfpflicht ist „unverhältnismäßig“
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