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Schluss mit Kuscheljustiz gegen Linke: Nun müssen Demo-Störer erstmals eine Geldstrafe bezahlen.

22. April 2020 / 16:51 Uhr

Geldstrafe gegen links-grüne Abgeordnete, die Frauen-Demo behinderten

Die Staatsanwaltschaft des deutschen Bundeslandes Berlin hat zwei linken Abgeordneten eine Geldzahlung auferlegt, weil sie an einer Sitzblockade gegen eine Frauen-Demo teilgenommen hatten. Demnach ist von einem hinreichenden Tatverdacht auf “Störung einer nicht verbotenen Versammlung” zusammen mit einer Nötigung auszugehen, teilte die Behörde dem AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel mit, der zusammen mit einem anderen AfD-Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus Anzeige erstattet hatte.

Hakan Taş (Linkspartei) und Fatoş Topaç (Grüne) hatten im Februar 2018 zusammen mit rund 1.000 bis 1.500 anderen Personen die Demonstration blockiert, die von der kurdisch-stämmigen AfD-Aktivistin Leyla Bilge veranstaltet worden war. Die Kundgebung hatte damals das Motto: “Gegen die Freiheitsberaubung der Frauen in Deutschland wegen falscher Politik der Bundesregierung”.

Linke zahlen Strafe an migrantenfreundliche Organisation

Laut Staatsanwaltschaft kam die Demonstration allerdings schon wenige Minuten nach Beginn zum Stehen. Taş und Topaç müssen als Teilnehmer der Sitzblockade nun je 800 Euro an den Verein “Ärzte ohne Grenzen” zahlen und damit die Tat zugeben. Sollten sie das nicht tun, wird das Verfahren gegen sie wieder aufgenommen. Seltsam an dem Urteil ist nur, dass hier nun zwei linke Politiker Geld an einen Verein zahlen müssen, der die Schlepperei im Mittelmeer unterstützt. Eine wirkliche Strafe ist das damit eigentlich nicht; Strafe wäre es höchstens gewesen, wenn sie zum Beispiel an die Berliner “Bibliothek des Konservatismus” hätten spenden müssen.

Wer angemeldete Demonstrationen stört, wird bestraft

Trotzdem lobte Hansel auf seiner Facebookseite die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. “Nun haben sie es schriftlich: Auch gewählte Abgeordnete im linksradikalen Spektrum müssen sich an Recht und Ordnung halten. Die Freiheitsrechte der Opposition gelten. Wer angemeldete Demonstrationen blockiert, muß mit Konsequenzen rechnen.” Der “sich seit Jahrzehnten ausbreitenden politischen Blindheit auf dem linken Auge” werde nun teilweise Einhalt geboten. “Es ist auch ein erster Schritt hin zu null Toleranz und weg von der Kuscheljustiz”, ergänzte der AfD-Politiker. Taş und Topaç äußerten sich bisher nicht öffentlich zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

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