„Verletzung des Amtsgeheimnisses“: Die FPÖ will, dass Kanzler Kurz jene Journalisten nennt, die ihm gegenüber illegale Informations-Quellen aus der Justiz genannt haben sollen.

12. Feber 2020 / 13:20 Uhr

Vertrauliche Informationen an Journalisten: FPÖ will, dass Kurz beim Staatsanwalt aussagt

Der Freiheitliche Parlamentsklub hat eine Sachverhaltsdarstellung gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Es geht dabei um § 301 StGB (verbotene Veröffentlichung). § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) § 304 StGB (Bestechlichkeit) und § 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses). Auslöser dafür war die Äußerung von Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem “Justiz-Gipfel” am Montag, er habe von “hochrangigen Journalisten” erfahren, dass diese vertrauliche Informationen aus der Staatsanwaltschaft erhalten hätten. Die FPÖ fordert nun von der Justiz eine Einvernahme von Kurz als Zeuge, um diese Aussage zu präzisieren und somit letztendlich die Quellen der genannten Journalisten offenzulegen.

Kurz sprach von ,,rotem Netzwerk“

Immer wieder berichten Medien über Informationen aus diskreten Akten aus dem Justizbereich. Es stellt sich die Frage, ob Informationen etwa direkt von der Staatsanwaltschaft weitergetragen wurden, was strafrechtlich relevant ist (siehe oben genannte Paragraphen). Von diversen Medienvertretern hieß es, man sei auf „legalem Wege“ an die Informationen gekommen. Die Diskussion hat Kurz mit seiner Äußerung am Montag befeuert. Zudem gebe es seiner Ansicht nach den Verdacht eines ,,roten Netzwerks“ in der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA).

Journalisten angeblich von Staatsanwalt gefüttert

Bekanntlich hat Kurz zu einem „Justiz-Gipfel“ geladen, bei dem es zu einer Aussprache zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Justiz kam. Im Anschluss an den Gipfel gab Bundeskanzler Kurz über Nachfrage durch Medienvertreter bekannt, dass er bereits mit ,,hochrangigen” österreichischen Journalisten gesprochen habe und diese ihm mitteilten, dass sie (gemeint also die Gesprächspartner ad personam) aus der Staatsanwaltschaft Informationen erhalten hätten. Wenn dem so war, dann besteht unter anderem der Verdacht einer verbotenen Veröffentlichung und des Missbrauchs der Amtsgewalt.

Kurz soll als Zeuge geladen werden

In ihrer Sachverhaltsdarstellung sieht es die FPÖ als geboten, dass Kurz als Zeuge geladen werden muss, um Auskunft darüber zu geben, welchen Journalisten Bestandteile von Ermittlungsakten zum Zwecke der Veröffentlichung weitergegeben wurden. Wenngleich sich die Journalisten in Folge auf das Redaktionsgeheimnis berufen könnten, so würde das den Täterkreis erheblich einschränken, was weitere Ermittlungen begünstigt. Kurz müsste unter Wahrheitspflicht aussagen.

Als Beweise werden in der Sachverhaltsdarstellung angeführt:

  • Artikel Der Standard vom 10.2.2020
  • Artikel Kurier vom 10.2.2020
  • Beizuschaffende Videoaufzeichnung der Pressekonferenz vom 10.2.2020
  • Sebastian KURZ, p.A. Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010 Wien
  • Durch Einvernahme des Zeugen KURZ auszuforschende Journalisten
  • Nach Ausforschung beizuschaffende relevante Veröffentlichung der genannten Journalisten

Viele Anzeigen, aber kaum Verurteilungen

„Verletzung des Amtsgeheimnisses“ wie auch die „verbotene Veröffentlichung“ wurden in der Vergangenheit immer wieder verfolgt. Im Zeitraum 2008 bis Oktober 2019 gab es allein 2.255 Anzeigen in Sachen „Verletzung des Amtsgeheimnisses“. Im selben Zeitraum kam es aber nur zu 37 Verurteilungen. Anzeigen wegen „verbotener Veröffentlichung“ gab es 133. Verurteilungen insgesamt nur drei. Die Zahlen stammen aus einer parlamentarischen Anfrage des freiheitlichen Abgeordneten Harald Stefan, die vom damaligen Übergangsminister für Justiz, Clemens Jabloner, beantwortet wurde.

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