Angela Merkel

Die Anzeige der Bundestagsabgeordneten richtet sich auch gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

29. Juli 2024 / 17:18 Uhr

Nach RKI-Files: AfD-Abgeordnete zeigen Merkel, Spahn und Scholz bei Staatsanwaltschaft an!

Die Veröffentlichung der ungeschwärzten Dokumente des Robert-Koch-Instituts (RKI) könnten ein gerichtliches Nachspiel haben. AfD-Bundestagsabgeordnete haben die halbe deutsche Regierung während der Corona-Zeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige sowie den Strafantrag stellten die AfD-Bundestatsabgeordneten aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Und zwar konkret gegen die frühere CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ex-CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie weiteren Mitgliedern der 24. Bundesregierung.

Körperverletzung mit Todesfolge

Die Strafanzeige wurde wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge eingebracht. Der Strafantrag hat folgenden Sachverhalt: Die Tatverdächtigen hätten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen.

Keine Evidenz für Nutzung von FFP2-Masken

Als Grundlage für die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin nahmen die Abgeordneten die nun veröffentlichen RKI-Protokolle, aus denen folgende Passagen zitiert werden:

Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)

Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm. (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)

In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden? (RKI-Protokolle, 5. November 2021)

Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)

In der Anlage finden Sie den Originaltext der Strafanzeige und des Strafantrags gegen Merkel, Spahn, Scholz und Co. bei der Berliner Staatsanwaltschaft:

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