Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer angeblichen Verunglimpfung des Staates eingestellt. Anlass war seine Rede am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2022, in Gera.
Grundlegende Systemkritik unerwünscht
Höcke hatte die Bundesrepublik Deutschland als „fremdbestimmt“ bezeichnet. Das Land werde von einer „raumfremden Macht“, gemeint die USA, in einen Krieg getrieben. Deutschland sei „Brückenkopf eines Regenbogenimperiums“, das Masseneinwanderung forciere, Nation und Familie zerstöre und unsere Kinder angreift. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hob im Juli 2024 die Immunität auf.
Der Staat gegen Höcke
Die Entscheidung, von der juristischen Verfolgung abzusehen, fiel bereits Mitte Dezember 2025, nach Angaben im Umfeld der Berichterstattung am 15. Dezember. Öffentlich wurde sie erst jetzt. Die Staatsanwaltschaft verwies auf zwei rechtskräftige Urteile des Landgerichts Halle wegen der SA-Losung „Alles für Deutschland“: 100 und 130 Tagessätze zu je 130 Euro. „Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“, teilte die Behörde mit. Bei einer Verurteilung hätte mit den Hallenser Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen. Ein Freispruch in der Sache ist das nicht.
Seit Februar 2024 ist zudem bekannt, dass Höcke sich noch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss. Grund ist ein Telegram-Post Höckes aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim, bei der ein Mann zwei Menschen tötete. Höcke schrieb dazu
Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.„
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