Burkini

Nicht mehr Herr im eigenen Hotel! Wer Frauen mit Burkini das Schwimmen verweigert, muss mit einer Strafe rechnen.

8. Juli 2026 / 13:42 Uhr

Wegen Burkini-Verbot: Salzburger Hotel muss nach Hammer-Urteil Strafe zahlen

Wer Frauen in Zukunft hindert, in einer Ganzkörperkleidung, etwa in einem Burkini, in den hoteleigenen Pool zu steigen, macht sich wegen Diskriminierung strafbar. Das stellte jetzt in einem Hammer-Urteil das Landesverwaltungsgericht Salzburg fest. 

Hygienische Bedenken

Wie die Salzburger Nachrichten als erster berichtete, hatten zwei Musliminnen die Geschäftsführung eines Pongauer Hotels angezeigt, weil diese ihnen die Benützung des Hotelpools nicht erlaubt hatte. Grund wären hygienische Bedenken gewesen. Unabhängig davon soll die Geschäftsführerin gesagt haben, dass man sich an österreichische Gepflogenheiten zu halten habe. Mit Burkini könne man vielleicht in Saudi Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich. 

Der Streit eskalierte, weshalb sich beide Parteien letztlich auf einen Hotelwechsel geeinigt hatten, der von der Geschäftsführung organisiert und bezahlt wurde. 

Frauen wurden diskriminiert

Dennoch kam das Gericht zu einer brisanten Entscheidung: Die Geschäftsführerin habe die Frauen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert. 

Was bedeutet dieses Hammer-Urteil nun für Betreiber von Schwimmbädern? In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom Jänner 2020 hieß es seitens der Bundesregierung: 

Der vom Inhaber/der Inhaberin mit dem Badegast abgeschlossene Vertrag kann neben der Badeordnung auch Bedingungen festlegen, die außerhalb der bäderhygienerechtlichen Vorschriften liegen.

Im Fall des Pongauer Hotels legte das Landesverwaltungsgericht der Geschäftsführerin das Fehlen einer schriftlichen Bade- oder Schwimmordnung zur Last. 

Stadt Wien erlaubt in Bädern Burkinis

In den städtischen Wiener Bädern sind die Ganzkörper-Badeanzüge grundsätzlich erlaubt. Im Neuwaldegger Bad sind Burkinis laut einem ORF-Bericht zugelassen, „aber ins Becken darf man damit nicht“, sagte der Betreiber. Hier sei jede Art von Ganzkörperbekleidung verboten, ob das jetzt Neoprenanzüge, Schwimmshirts oder Burkinis sind. Das habe nichts mit dem Burkini an sich zu tun.

Es muss ein echter Burkini sein

In den übrigen Bädern der Stadt Wien ist das Schwimmen im Burkini jedenfalls erlaubt. Allerdings muss es ein „echter Burkini“ sein, also aus synthetischem Badeanzugstoff bestehen, sagte der Sprecher der MA 44 (Wiener Bäder). Das Schwimmen mit einem „Nachbau“, beispielsweise aus Leggings und einem T-Shirt aus Baumwolle, ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Das würde als Straßenkleidung gelten, mit der man ebenfalls nicht ins Becken darf.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

8.

Juli

14:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief

Unzensuriert Video-Empfehlung:
Regierungszeugnis: „Nicht genügend!“ – Wiener spricht KLARTEXT zur Regierung
Klicken um das Video zu laden
Erst nach dem Klick wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt.