Die AfD verklagt Horst Seehofer, da dieser die Partei auf der Homepage des Innenministeriums als “staatszersetzend” bezeichnete.

11. Feber 2020 / 14:17 Uhr

“Staatszersetzend” gennant: AfD verklagt Horst Seehofer vor Verfassungsgericht

Nachdem die AfD in Thüringen erfolgreich einen genialen politischen Coup landete, verpasst die patriotische Partei dem Altparteienlager nun die nächsten Breitseiten. AfD-Thüringen-Chef Björn Höcke zeigt Kanzlerin Angela Merkel aufgrund von Nötigung an – unzensuriert berichtete – und nun wird auch Horst Seehofer von der AfD verklagt.

CSU gegen die AfD

Nachdem die AfD in Thüringen einen linken Ministerpräsidenten stürzte (ob dieser auch gestürzt bleibt, steht angesichts der politisch-medialen Schützenhilfe für ihn auf einem anderen Blatt), hielt es ja schon so mancher CSU-Politiker für nötig, sich einzumischen, obwohl die CSU in Thüringen gar nicht zur Wahl stand.

Und schon vor Thüringen konnte es die CSU nicht lassen, die AfD offen zu attackieren. Aber was war nun passiert, dass die AfD Horst Seehofer verklagt?

Seehofer nannte AfD “staatszersetzend”

Im September 2018 gab Innenminister Seehofer  der Deutschen Presse-Agentur ein Interview. Auf die AfD angesprochen, erklärte er darin unter anderem:

Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben Sie am Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.

Das Interview wurde im Anschluss auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Dagegen klagt die AfD nun vor dem Bundesverfassungsgericht.

Staatliche Mittel für Parteipolitik missbraucht?

Laut der AfD hat Innenminister Seehofer jedenfalls seine Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Als das Interview auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde, habe der Minister über staatliche Ressourcen verfügt. Diese aber stünden ihm zur Verbreitung seiner parteipolitischen Aussage nicht zu.

Am heutigen Dienstag verhandelt der Zweite Senat, unter der Leitung von Andreas Voßkuhle, über die Klage der AfD. AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland wird nach Karlsruhe reisen und die Chancen, dass er hier gewinnt, stehen erstmal gar nicht so schlecht. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht von amtierenden Ministern strikte Neutralität gegenüber den anderen Parteien verlangt, wenn sie in Amtsfunktion agieren. So untersagte der Zweite Senat der früheren Berliner Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), auf ihrer Homepage zu schreiben: “Rote Karte für die AfD”.  Dass Wanka ihre Mittel als Ministerin dafür genutzt hatte, verstieß gegen die Regelungen und entsprechend bekam die patriotische Partei recht. Die AfD besteht übrigens in der Sache Seehofer auf einer mündlichen Verhandlung und das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet.

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