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In Berlin wurde eine Klage gegen ARD und ZDF eingereicht, die die Rundfunkgebühr grundsätzlich angreift. Doch das Gericht will das nicht akzeptieren.

GEZ

9. Feber 2019 / 15:36 Uhr

Zweite Runde im Kampf gegen GEZ: Klage gegen ARD und ZDF wegen Regierungspropaganda

Am 15. Februar wird vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin die Klage gegen die Rundfunkgebühr GEZ ihre Fortsetzung finden. Im November 2018 hatte ein Bürger gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklagt, weil die Einseitigkeit der Berichterstattung dem staatlichen Informationsauftrag widerspreche.

Wegen Regierungspropaganda kein Anspruch auf Gebühr

Die aktuelle Klage baut darauf auf, dass aufgrund des bewussten Verletzens des neutralen Informationsauftrages der Anspruch auf die Gebühr verwirkt sei. Dabei hatte der Bürger in seiner Klageschrift deutlich gemacht, dass ARD und ZDF gar nicht daran denken, ihrem verfassungsgemäßen Auftrag auf unabhängige Informationen zu erfüllen. Diesem Vorwurf hat der öffentliche Rundfunk bei Gericht gleich gar nicht widersprochen. Öffentlich bekannte diese Schlagseite etwa Patrick Gensing, Redakteur der Tagesschau und dort Chef vom Dienst:

Ich glaube, dass man die Leute eher gewinnen kann, wenn im Journalismus eine Haltung vertreten wird, als wenn da irgendwie einfach nur Fakten angehäuft werden. Das ist in meinen Augen auch überhaupt nicht Journalismus.

Es geht um die politische Deutungshoheit..

Der Vorwurf des Bürgers lautet also: Der öffentlich-rechtliche Sender betreibt gezielt Meinungsmanipulation bei Talkshows, durch seine Redakteure und durch die produzierten Unterhaltungsfilme. Unter anderem untermauert der Kläger seine Argumentation mit dem Tweet von Nicole Diekmann, Korrespondentin im ZDF-Hauptstadtstudio. Auf die Frage, wer denn für Frau Diekmann ein Nazi sei, lautete deren Antwort: “Jede/r, der/die nicht die Grünen wählt.”

Es geht dem Sender gar nicht darum, Informationsarbeit zu leisten und Tatsachen zu verbreiten. Es geht ihm darum, regierungskonforme Meinungen der Bevölkerung näher zu bringen. Nicht umsonst ist Ulrich Wilhelm Chef der ARD; früher war er jahrelang Regierungssprecher der Bundeskanzlerin. Gleichzeitig wird vermittelt, dass Kritiker der Regierungspolitik eine Minderheit seien und zu den intellektuell und sozial Abgehängten gehörten.

. und um viel Geld

Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung, zumal es um viel Geld geht, sehr viel Geld sogar. So haben ARD und ZDF, wo das durchschnittliche Mitarbeitergehalt laut Focus derzeit 9.400 Euro monatlich beträgt, in den Jahren 2009 bis 2013 jährlich rund 7,6 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren eingekommen. Durch den neuen Rundfunkbeitrag gab es 2014 einen Sprung auf mehr als 8,3 Milliarden Euro. 2015 waren es 8,1 Milliarden, 2016 und 2017 dann jeweils 7,97 Milliarden Euro.

Doch damit haben die öffentlich-rechtlichen Sender noch lange nicht genug. Sie fordern nämlich weitere Beitragserhöhungen Senderfordert.

Gericht sieht keine grundsätzliche Bedeutung

Doch das Gericht sah in erster Instanz keine grundsätzliche Bedeutung der Klage und lehnte den Antrag des Klägers ab, den Fall an die Kammer zu übertragen. Der Richter blieb dabei – keine grundsätzliche Bedeutung. Für den Klagsweg ist dies entscheidend, denn ohne grundsätzliche Bedeutung kann der Fall nicht bis zum Höchstgericht gelangen. Die Marschrichtung des Gerichts ist folglich klar erkennbar, die Eingangsinstanz auch zur letzten Instanz zu machen. Doch der Widerstand wächst: 15. Februar am Oberverwaltungsgericht Berlin.

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