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Maschinenpistolen auf der Donauinsel? Die Meldung der Kronen Zeitung erwies sich zum Glück als falscher Alarm.

23. Juni 2017 / 09:00 Uhr

Extreme Nervosität vor Donauinsel-Fest: Fehlalarm um Maschinenpistolen-Fund

Nach einem Bericht auf krone.at wurden wenige Stunden vor Eröffnung des 34. Donauinselfestes im Umfeld des Festgeländes zwei Maschinenpistolen und eine Faustfeuerwaffe in einem Versteck durch die Polizei entdeckt. Kurz darauf korrigierte die Krone die Meldung wieder. Es habe sich um einen Fehlalarm gehandelt, hervorgerufen durch einen "nervösen Anzeiger". Davor war noch von einem Fund bei routinemäßigen Kontrollen die Rede.

Insgesamt sollen rund 1.000 Polizisten und 600 private Sicherheitsfachkräfte bei  diesem Megafestival im Einsatz stehen. Es werden bis zum Sonntagabend nach Veranstalterangaben bis zu drei Millionen Besucher erwartet. Auch wenn, wie unzensuriert bereits vor Jahren nachgewiesen hat, die Zahlen zugunsten der veranstaltenden SPÖ massiv manipuliert werden, wäre die Menschensammlung für islamistische Terroristen ein lohnendes Ziel.

Wiener Polizei wegen Donauinselfest in Alarmbereitschaft

Die Wiener Polizei hat bereits gestern im Zusammenhang mit dem Donauinselfest eine Aussendung zur Sicherheitsüberwachung veröffentlicht. Durch eine europaweite Anschlagsserie in den letzten Monaten bei Großveranstaltungen herrscht Alarmbereitschaft inklusive lückenloser Kameraüberwachung:

Das bewährte Sicherheitskonzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter entsprechend der aktuellen europäischen Sicherheitslage und Erfahrungen aus den jüngsten Vorfällen in Europa adaptiert und angepasst. Um die Polizei und die Sicherheitsdienste bei ihrer Arbeit zu unterstützen, bitten wir alle Besucher und Besucherinnern, sich an die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften zu halten und auf die Mitnahme von Rucksäcken und großen Taschen zu verzichten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zur Donauinsel und den Parkplätzen für private Fahrzeuge ohne Genehmigung durch den Veranstalter nicht möglich ist. Während der gesamten Veranstaltung gibt es am Veranstaltungsgelände eine lückenlose Kameraüberwachung gemäß den Bestimmungen des § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz.

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