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Nachdem es in Frankfurt am Main ordentlich gekracht hat, wurden 53 Tatverdächtige wieder laufen gelassen. Zwar hatte die Polizei sie verhaftet, aber linke Richter ließen sie wieder frei (Bild: Sicherheitsvorkehrungen vor dem Halloween-Krawallen in Hannover).

Nachdem es in Frankfurt am Main ordentlich gekracht hat, wurden 53 Tatverdächtige wieder laufen gelassen. Zwar hatte die Polizei sie verhaftet, aber linke Richter ließen sie wieder frei (Bild: Sicherheitsvorkehrungen vor dem Halloween-Krawallen in Hannover).

Nach Krawallen: Nur einer von 54 Verdächtigen sitzt noch in U-Haft

Bei den Migranten-Krawallen in Frankfurt am Main hat die Polizei 54 Tatverdächtige namentlich ermittelt und vorübergehend festgenommen. Die Justiz hat jedoch nur für eine Person die U-Haft angeordnet.

Hohe Hürden für U-Haft

Es handelt sich um einen 18-jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, bei den Unruhen gezielt in ein Waffengeschäft eingebrochen zu sein und eine Waffe gestohlen zu haben. Gegen alle 54 identifizierten Personen wird jedoch weiterhin wegen schwerer Delikte wie Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und Angriffen auf Polizeibeamte ermittelt. Die Behörden prüfen unter anderem, ob beschleunigte Verfahren angewendet werden können, um die Randalierer schnell vor Gericht zu bringen.

Als Grund für die ausbleibende Untersuchungshaft bei den anderen 53 Personen wurden sehr strenge gesetzliche Hürden, wie akute Flucht- oder Verdunkelungsgefahr genannt. Diese scheinen die zuständigen Richter offenbar nicht zu sehen; kein Wunder also, dass in der Bundesrepublik 148.311 Personen mit offenem Haftbefehl gesucht werden.

Täter hauptsächlich Ausländer

Rund 87,3 Prozent der gesuchten Personen besitzen übrigens keinen deutschen Pass. Bei rund 12,7 Prozent handelt es sich um deutsche Staatsbürger. Und auch bei den Krawallen in Frankfurt am Main besaßen drei Viertel der Tatverdächtigen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zudem hatte die Hälfte einen deutschen Pass, von der wiederum die Hälfte eine weitere Staatsangehörigkeit hatte.

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