Während die AfD in Sachsen-Anhalt klar führt, wird ein Jugendlicher beim Plakatieren verprügelt. Die Polizei sucht den Angreifer.

6. August 2026 / 07:19 Uhr

Angriff auf 13-jährigen AfD-Helfer: Mutmaßlicher Linksextremist greift ihn wegen Wahlplakaten an

Ein 13-Jähriger steht mit seinem Vater in Magdeburg-Stadtfeld-Ost (Sachsen-Anhalt) und hängt AfD-Wahlplakate auf. Plötzlich taucht ein Radfahrer auf, pöbelt, und als der Junge den Streit schlichten will, knallt ihm der Unbekannte die Faust ins Gesicht.

Polizei sucht den Schläger

Der 13-Jährige hatte seinem Vater lediglich beim legalen Aufhängen der Plakate geholfen. Der Radfahrer störte die Aktion und äußerte sich laut Polizei verbal aggressiv. Als der Junge vermitteln wollte, schlug der Mann unvermittelt auf den Jungen ein und setzte sich ab. Ermittelt wird wegen Körperverletzung.

Täter bis jetzt unbekannt

Der 13-Jährige erlitt leichte Verletzungen im Gesichtsbereich. Der Angreifer setzte sich auf sein Rennrad mit blauen Streifen und flüchtete Richtung Süden. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und fahndet nach dem Täter: etwa 1,75 Meter groß, kurze Hose, kreisrundes Tattoo an der Wade, europäischer Phänotyp. Zeugen sollen sich melden. Der Vorfall ereignete sich am Montagnachmittag gegen 16.45 Uhr im Bereich der Schillerstraße.

Angriffe auf AfD häufen sich im Wahlkampf

Nur wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September führt die AfD in allen Umfragen klar – zuletzt mit 41 Prozent. Gleichzeitig nehmen Übergriffe auf ihre Helfer zu. Erst am Vortag hatten in Berlin-Friedrichshain an der Gürtelstraße zwei Männer und eine Frau AfD-Mitglieder beim Plakatieren gestört, sie beschimpft und an der Leiter gerüttelt, auf der ein 31-Jähriger stand. Der wehrte sich mit Tierabwehrspray. Mehrere Personen erlitten Reizungen an Augen und Atemwegen.

In Magdeburg meldete die AfD zudem, dass Infostände an mehreren Stellen mit Fassadenfarbe beschmiert wurden – unter anderem dort, wo Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und weitere Direktkandidaten vor Ort waren. Die Reinigungskosten trug der Steuerzahler.

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