Christian Hafenecker und Michael Schnedlitz

Jetzt geht es den NGOs an den Kragen: FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz (rechts, im Bild mit Christian Hafenecker) lässt den Rechnungshof die Milliarden-Subventionen prüfen.

26. September 2025 / 10:05 Uhr

Missbrauchs-Verdacht: Rechnungshof prüft Milliarden-Subventionen an NGOs

Missbrauch, Freunderywirtschaft und Verschwendung könnten nicht ausgeschlossen werden – daher hat die FPÖ vom Rechnungshof verlangt, einen „kleinen Untersuchungsausschuss“ zur Überprüfung der Subventionen an die NGOs einzurichten.

Politische Einflussnahme

Geprüft werden sollen sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen durch Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes in dieser und der vorherigen Gesetzgebungsperiode. Eruiert werden soll, welche NGOs Subventionen in welcher Gesamthöhe und mit welchen Förderkriterien bezogen haben und zu welchem Zweck Leistungsvereinbarungen, insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge, abgeschlossen wurden. Von Interesse sind auch Fragen der politischen Einflussnahme sowie, welche Transparenzpflichten auferlegt und ob die Leistungen kontrolliert wurden.

Förderungen in Milliardenhöhe

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz begründet das Verlangen mit der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu diesem Thema. Diese hätten deutlich gemacht, dass zahlreiche NGOs Förderungen in Milliardenhöhe erhalten, was aus seiner Sicht grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung aufwerfe.

Geld für “Anti-Muttertags-Lesung”

Gefördert werden von der Regierung zum Beispiel Vereine, die – wie berichtet – eine „Anti-Muttertags-Lesung“ abhalten, oder um 124.940 Euro „gendersensible Bubenarbeit“ mit gleich zwei Geschäftsführern machen. Da könne laut Schnedlitz Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung nicht ausgeschlossen werden.

Rechnungshof muss prüfen

Gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrats hat der Unterausschuss innerhalb von vier Wochen nach Einlangen eines derartigen Verlangens die Beratungen aufzunehmen und innerhalb von weiteren sechs Monaten einen Bericht an den Rechnungshof-Ausschuss zu erstatten. Dieser kann den Bericht dem Nationalrat vorlegen.

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