Impfen

Die australische Regierung verfolgte 2020 das „Null-Covid-Ziel“ und ab 2021 die Corona-Impfung. Gebracht hat es nichts.

28. Feber 2024 / 13:49 Uhr

Präzedenzfall: Gericht stellt fest, dass die Corona-Impfpflicht die Menschenrechte verletzte

Australien war Musterschüler in Sachen Corona-Politik.

„Null-Covid-Ziel“ gescheitert

Die globalistische Regierung verhängte härteste Maßnahmen, strikte „Lockdowns“ und Einreisebeschränkungen. Neben dem „Null-Covid-Ziel“ setzte sie auf die Corona-Impfung. Jeder in Australien ab fünf Jahren wurde dazu motiviert und Exekutive und Rettung im Bundesstaat Queensland der Corona-Impfpflicht unterworfen. Mit nahe 90 Prozent hatte der Inselstaat einer der höchsten Impfquoten weltweit.

Gebracht hat es nichts, im Gegenteil: Gemäß einer Studie hatte diese Politik eine tödliche Folge, nämlich eine erhöhte Sterblichkeit, aber nicht wegen des Coronavirus.

Einschränkung der Menschenrechte

Die harte Corona-Politik konnte, wie weltweit, nur mittels Einschränkung der Grundrechte durchgesetzt werden. Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof: Die Impfpflicht war unrechtmäßig und verletzte die Menschenrechte.

Wie die gestern, Dienstag, veröffentlichten Urteile zeigen, war die Androhung von Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Impfverweigerung menschenrechtswidrig. Die Polizeipräsidentin habe bei der Entscheidung für die Impfpflicht die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtigt und das Gesundheitsministerium konnte die arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeit der Impfpflicht-Klausel nicht nachweisen.

Präzedenzfall

86 Kläger hatten das australische Höchstgericht angerufen und waren vom Milliardär Clive Palmer unterstützt worden. Der Bergbauunternehmer freute sich über das Urteil:

Wir können heute feiern, denn dies ist der erste Präzedenzfall in der westlichen Welt, in der ein Gericht eine Verletzung der Menschenrechte festgestellt hat.

Er zeigte sich offen, weitere solche Gerichtsverfahren finanziell zu unterstützen.

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