Kriminelle oder illegal eingereiste Migranten dürfen zu PCR-Tests nicht gezwungen werden. Für sie gelten Menschen- und Freiheitsrechte. Und für die Österreicher?

13. März 2021 / 08:00 Uhr

Riesenskandal: Illegale dürfen bei Test-Verweigerung nicht abgeschoben werden

Einen unglaublichen Skandal macht nun FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz öffentlich. Abschiebungen können nicht durchgeführt werden, wenn sich Schubhäftlinge weigern, den vom Ankunftsland geforderten PCR-Test zu machen.

Schubhäftlinge können so in Freiheit gelangen

Schnedlitz kann diese Ungerechtigkeit gegenüber Österreichern kaum fassen. Er meinte zu unzensuriert:

Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge werden mit der Freiheit belohnt. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung.

Österreicher dürfen ohne Test nicht zum Friseur

Tatsächlich wird Schülern verweigert am Präsenzunterricht teilzunehmen, stimmen Eltern dem Testen nicht zu. Jeder, der zum Friseur, zur Fußpflege oder zur Massage möchte, muss einen Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, vorweisen. Aber Migranten, die illegal nach Österreich eingereist sind und daher mit einem negativen Asylbescheid abgeschoben werden sollen, dürfen zu Testungen nicht gezwungen werden. Was denkt sich die Regierung dabei?

Internes Schreiben aus dem ÖVP-Innenministerium

Aus einem internen Schreiben des ÖVP-Innenministeriums geht dieser Behörden-Wahnsinn klar hervor. Darin heißt es unter dem Punkt „Verweigerung PCR-Test vor Abschiebung (LPD W AFA)“:

Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität iSd Art 8 EMRK da. Für den Zweck einer Abschiebung ergibt sich weder aus dem EpiG noch aus dem COVID-19-MG eine gesetzliche Grundlage, welche den Betroffenen eine Mitwirkung an bzw. eine Duldung der Testung auferlegt. Mangels gesetzlicher Grundlagen kommen auch ein Titelbescheid und eine Vollstreckungsverfügung nicht in Betracht, dh zum Zweck einer Abschiebung können die Tests nicht erzwungen werden. Wenn ein solcher (neg.) Test Voraussetzung der Einreise in den Drittstaat ist, so ist danach zu trachten, dass sich die Schubhäftlinge diesem freiwillig unterziehen. Sollten sie sich weigern, können sie an dem geplanten Flug nicht teilnehmen. Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Anm. d. Red.) prüft dann, ob eine Anhaltung in Schubhaft oder die Verhängung des Gelinderen Mittels möglich ist. Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft noch Gelinderes Mittel anwendbar sind, so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen.

Bei Schubhäftlingen gelten plötzlich Menschen- und Freiheitsrechte

Wo, bitte, leben wir? Die heimische Bevölkerung wird bei jeder Gelegenheit zum Testen praktisch gezwungen, ja sogar zum Impfen, bei Androhung, sonst den Arbeitsplatz zu verlieren, und bei illegalen Migranten gelten plötzlich Menschen- und Freiheitsrechte, die diese Bundesregierung den Österreichern schon längst genommen hat.

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