Nachdem laut Angela Merkel der Islam ja zu Deutschland gehöre, ist folgerichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass auch das öffentliche Praktizieren der Rituale der Gläubigen dieser Religion fester Bestandteil der “bunten” Republik geworden ist. Das ist zwar das verfassungskonforme Recht jeder Glaubensgemeinschaft, es erhebt sich allerdings die Frage, warum Derartiges nicht in den entsprechenden Gebetshäusern der jeweiligen Religionen stattfinden kann.
Provokante Zurschaustellung orientalischer Rituale
Neben provokanten Gebets-Orgien, die beispielsweise in Paris ganze Straßenzüge lahmlegen, gehört es offensichtlich zunehmend auch hier zur demonstrativen Form der Glaubensausübung, den öffentlichen Raum als bereits okkupiert zu markieren. So etwa in München letztes Wochenende. Extremistische Verbände, wie DITIB, Milli Görüs und Islamic Relief waren beim “Fastenbrechen” natürlich mit von der Partie, als besonders Gottesfürchtige turnübungsartig pausenlos “beteten”. Natürlich streng nach Geschlechtern getrennt. Grünes “Gendern” macht hier Pause – dieses Privileg ist uns nicht ganz so “Bunten” vorbehalten.
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