Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigt das enorme Ausmaß importierter Kriminalität: 80,5 Prozent der nordafrikanischen Asylanten sind in der Schweiz 2024 mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren erfasst worden.
Noch krimineller als andere
Dabei sind sie noch krimineller als Asylanten aus anderen Herkunftsländern. Dort lag der entsprechende Anteil laut Auswertung bei 12,3 Prozent.
Bei Personen aus den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko und Tunesien) werden Asylgesuche nach Angaben der Behörden fast ausnahmslos abgelehnt.
Beschleunigtes Ablehnungsverfahren
Das SEM führte Ende 2023 zunächst ein 24-Stunden-Verfahren für bestimmte Gesuche aus Nordafrika als Pilotprojekt ein. Damit sollen Personen schneller registriert, Gesuche rascher behandelt und Wegweisungen konsequenter vollzogen werden. Wer Fingerabdrücke oder Termine verweigert oder das Zentrum vor Abschluss der Erfassung verlässt, kann sein Gesuch verlieren.
SEM-Sprecher Daniel Bach begründet die Strategie im August:
Straffällige müssen die Schweiz rasch verlassen. Das ist eine Priorität der Asylstrategie.
Verfahren sollen Missbrauch erschweren
Mit dem Schnellverfahren will Bern auch verhindern, dass Menschen wiederholt in Asylzentren Unterkunft und Verpflegung erhalten, ohne ein vollständiges Verfahren zu durchlaufen. In der Vergangenheit seien einzelne Personen vor der erkennungsdienstlichen Erfassung weitergereist und später erneut aufgetaucht.
Neben den beschleunigten Verfahren arbeiten Bund und Kantone laut SEM enger zusammen. Eine gemeinsame Taskforce soll bei Personen mit wiederholten Delikten sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Zudem stehen Anpassungen bei der ausländerrechtlichen Haft im Raum.
Abschiebungen entscheidend
Die Rückführungszusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten bleibt dabei entscheidend. Insbesondere die Klärung der Identität kann Verfahren erheblich verzögern. Ein neues Abkommen mit Marokko soll diesen Schritt vereinfachen und beschleunigen.
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