Petr Bystron ist erleichtert: Er wurde von dem absurden Vorwurf, den „Hitlergruß“ verbreitet zu haben, freigesprochen.

8. Mai 2026 / 07:16 Uhr

Bystron freigesprochen: Gericht hebt absurdes „Hitlergruß“-Urteil auf

Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron musste sich in einem besonders grotesken Verfahren verantworten und wurde nun freigesprochen: Das Landgericht München hat das Urteil wegen einer Fotomontage aufgehoben. Es sprach ihn vom Vorwurf frei, den verbotenen „Hitlergruß“ auf Twitter (heute X) verbreitet zu haben.

Merkel-Foto sollte Hitlergruß zeigen

Bystron hatte, wie berichtet, die Collage 2022 zur Entlassung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk geteilt, mit der Bildunterschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“. Zu sehen waren unter anderem Alt-Kanzlerin Angela Merkel und die ehemalige First Lady Bettina Wulff mit erhobenem Arm. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine bewusste Nachstellung des „Hitlergrußes“ durch Manipulation. Das Amtsgericht München hatte Bystron zunächst zu 90 Tagessätzen à 125 Euro verurteilt – wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sowohl Bystron als auch die Anklage legten Berufung ein: Er forderte Freispruch, sie eine höhere Strafe.

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Keine Manipulation nachweisbar

Die Vorsitzende Richterin erklärte, das Gericht sei nicht überzeugt, dass Bystron den verbotenen Gruß verbreitet habe. Anders als in der ersten Instanz ließ sich keine Manipulation nachweisen – ein Bild von Wulff war lediglich gespiegelt (linker Arm statt rechter). Bystron nannte den Vorwurf „völlig absurd“ und wies darauf hin, man dürfe nicht jedes Winken als „Hitlergruß“ interpretieren.

Bystron zeigte sich zufrieden: „Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird.“ Er hatte den Prozess zuvor als „parteipolitisches Spielchen“ im Europawahlkampf kritisiert.

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