ÖVP-Kanzler Christian Stocker beklagte das angeblich harte Urteil gegen August Wöginger.

4. Mai 2026 / 16:09 Uhr

Nach Schuldspruch und Rücktritt: ÖVP hält Wöginger weiterhin die Stange

ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde in der „Postenschacher-Affäre“ erstinstanzlich verurteilt: Sieben Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe sieht das noch nicht rechtskräftige Urteil vor, gegen das der Verurteilte nun in Berufung gehen will. Obwohl Wöginger bereits seinen Rücktritt als Klubchef angekündigt hat, steht man in der Volkspartei weiter hinter ihm.

Stocker beklagt hartes Urteil

Abgeordneter und ÖVP-Sozialsprecher will er bleiben, als Klubobmann will er seiner Partei nicht mehr dienen – und das, obwohl man sich in seiner Partei immer hinter den prominenten Mandatar gestellt hatte. Auch jetzt scheint man dort wenig einsichtig. Wögingers Parteifreund und Bundeskanzler Christian Stocker hielt das Urteil für zu hart; er sprach von einem „im Strafausmaß sehr harten Urteil“. Persönlich hätte er Wöginger „einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht“.

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Er „respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen“, ließ der Kanzler mitteilen. Er „habe aber immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird“. Für seine „langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann“ dankte Stocker ihm „im Namen der Österreichischen Volkspartei“.

Wöginger genießt weiter „Vertrauen“ seiner Partei

ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti zeigte sich unzufrieden: „Das vorliegende Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig.“ Das Erstgericht habe dieses Urteil auf die Aussage des ehemaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, aufgebaut, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden sei. „Daher gehen wir davon aus, dass im Rechtsmittelverfahren das Gericht auch zu einem freisprechenden Erkenntnis gelangen kann“, zeigte sich Marchetti optimistisch.

Es sei „menschlich verständlich, dass August Wöginger aufgrund des langen Verfahrens und der Öffentlichkeit an seine persönlichen Grenzen gestoßen ist und seine Funktion als Klubobmann des ÖVP-Parlamentsklubs zurücklegt“. Stockers Danksagung für die Arbeit als Klubchef schloss der schwarze Generalsekretär sich an; Wöginger habe als „Abgeordneter weiterhin unser Vertrauen“.

Neos begrüßen Urteil

Anders sieht man das beim pinken Koalitionspartner: „Mit dem heutigen Urteil gegen August Wöginger hat ein Gericht klar festgestellt und das unmissverständliche Signal an die Politik gesendet, dass Ämterkorruption und Freunderlwirtschaft keine Kavaliersdelikte sind“, sagt Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos in einer Presseaussendung. „Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist klar: Wie diese Postenbesetzung in Braunau abgelaufen ist, war absolut nicht in Ordnung, da gibt es nichts zu relativieren“, so Hoyos. Es entspreche nicht dem allgemeinen Verständnis von sauberer Politik und müsse Konsequenzen haben.

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