Einer der jungen Syrer, der bereits zu den Angeklagten im „Fall Anna“ gehörte – in dem ein damals erst zwölfjähriges Mädchen in Wien‑Favoriten von einer Migrantenbande missbraucht worden sein soll – und freigesprochen wurde, stand erneut wegen eines Sexualdelikts vor Gericht und kam wieder straflos davon.
Migrantenbande treibt weiter ihr Unwesen
Der inzwischen 17‑jährige aus jener mutmaßlichen Jugendbande in Wien‑Favoriten stand am gestrigen Donnerstag einmal mehr vor Gericht. Nachdem er und seine neun Kumpanen im September letzten Jahres freigesprochen worden waren, hatte er gemeinsam mit den anderen Freigesprochenen den Ausgang des Verfahrens mit beleidigenden Gesten gegenüber Journalisten gefeiert. Nur wenige Wochen danach wurden zwei der Freigesprochenen festgenommen, weil sie – dem Vernehmen nach – in Wien einen Raub begangen und dabei mehrere tausend Euro erbeutet haben sollen.
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Weitere InformationenGericht glaubte Syrer auch diesmal
Nun stand der 17‑Jährige wieder vor Gericht: Er ist weiterhin arbeitslos, besucht aber einen AMS‑Kurs. Verantworten musste er sich für ein Video, das bei der Auswertung seines Mobiltelefons im Rahmen des „Falls Anna“ entdeckt wurde. Dieses Video soll mutmaßlich Missbrauchsdarstellungen eines minderjährigen Mädchens enthalten haben. Der Syrer erklärte vor Gericht, er habe das Video weder selbst erstellt noch verbreitet, sondern es sei ihm über einen Telegram‑Chat zugeschickt worden.
Das Gericht glaubte seiner Darstellung und sprach ihn vom Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischem Material frei. Damit blieb der 17‑Jährige auch in diesem Verfahren ohne Strafe.
Weitere schwere Vorwürfe im Raum
Möglicherweise wird man von dem jungen Kulturbereicherer aber noch mehr hören: Laut Berichten könnte der Migrant auch in einem weiteren, noch nicht abgeschlossenen Verfahren einmal mehr als Beschuldigter auftreten. In diesem Zusammenhang stehen offenbar schwerwiegendere Vorwürfe im Raum: Eine zwölfjährige Schülerin soll missbraucht, getreten und bespuckt worden sein. Details dazu sind aber noch Gegenstand laufender Ermittlungen, es gilt die Unschuldsvermutung.
