Ein alter Skandal belastet weiterhin die Volkspartei: ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte müssen sich ab kommendem Mittwoch in Linz erneut vor Gericht verantworten. Im Zentrum steht der Vorwurf des Amtsmissbrauchs bei der Besetzung eines Finanzamt-Vorstandspostens durch einen Parteifreund Wögingers.
Intervention zugunsten eines ÖVP-Kollegen
Die sogenannte „Postenschacher-Affäre“ betrifft die Bestellung eines ÖVP-Bürgermeisters zum Leiter des Finanzamts Braunau–Ried–Schärding im Jahr 2017. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Wöginger beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für seinen Parteifreund interveniert haben. Die fachliche Qualifikation des Bewerbers sei dabei nie zur Sprache gekommen.
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Weitere InformationenAndere Bewerberin war qualifizierter
Schmid und die beteiligten Beamten tauschten laut Anklage aussagekräftige Chatnachrichten aus, darunter „Wir haben es geschafft :-))“ und „Mein Held!“. Eine übergangene Finanzbeamtin, die das Amt bereits interimistisch geführt hatte, wurde später vom Bundesverwaltungsgericht als „wesentlich besser qualifiziert“ beurteilt und erhielt eine Entschädigung wegen Diskriminierung.
Auch zwei andere ÖVP-Mitglieder auf Anklagebank
Mitangeklagt sind zwei Finanzbeamte im Alter von 63 und 60 Jahren, beide ÖVP-Mitglieder. Sie sollen als Mitglieder der Begutachtungskommission den Parteifreund bewusst besser bewertet haben. Nur ein früheres Kommissionsmitglied ohne ÖVP-Nähe hatte den Bewerber deutlich schlechter eingestuft.
Zu früh gefreut: Gericht hob Diversion auf
Dabei war der ÖVP-Klubchef eigentlich noch sehr glimpflich davongekommen: Im Herbst 2025 hatte das Gericht zunächst eine Diversion vorgeschlagen, also eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbußen. Für Wöginger waren 44.000 Euro vorgesehen, für die Beamten 17.000 beziehungsweise 22.000 Euro. Gegen diese Entscheidung legte die Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde ein; das Oberlandesgericht Linz hob die Diversion schließlich auf. Damit wird das Verfahren vollständig abgewickelt.
Angeklagte wollen unschuldig sein
Wöginger und die Mitangeklagten bestreiten einen Amtsmissbrauch. Wögingers Anwalt erklärte, sein Mandant habe lediglich ein Anliegen „weitergeleitet“ und übernehme zwar Verantwortung, aber keine Schuld. Zusätzlich wurde eine verfassungsrechtliche Beschwerde wegen angeblicher Verfahrensmängel eingebracht.
Großangelegter Prozess
Der Prozess ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt, 31 Zeugen sollen gehört werden. Darunter ist auch Thomas Schmid, dessen Aussage für den 9. März geplant ist. Ein Urteil wird bis 21. April erwartet. Wöginger kündigte an, auch im Falle einer Verurteilung Klubobmann bleiben zu wollen.
