Trotz juristisch weißer Weste darf ein AfD-Mitarbeiter kein Rechts-Referendariat machen und nicht Volljurist werden.

10. Juni 2025 / 07:22 Uhr

Rechts-Referendariat verweigert: AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden

Ein AfD-Mitarbeiter darf aufgrund seiner Tätigkeit für die Partei nicht Volljurist – also Richter, Staatsanwalt oder Anwalt – werden. Grund dafür ist unter anderem seine Rolle in der Jungen Alternative (JA) und dem systemkritischen Verein “Ein Prozent”, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschied.

“Verfassungsuntreue Bewerber”

Es sei „nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen“, so der Beschluss. Die Anwärter auf ein Rechts-Referendariat müssten sich durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.

Karriere in der AfD und bei “Ein Prozent

Der 38-jährige John Hoewer, der seit etwa 2017 AfD-Mitarbeiter sein soll, wollte sein Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz beginnen. Gearbeitet hat er unter anderem als Referent der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt und für den Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann. 2018 hatte er unter anderem Philip Stein, Vorsitzender von “Ein Prozent”, zu einer Veranstaltung im Bundestag eingeladen. Hoewer publizierte auch bei “Ein Prozent” und wurde dort stellvertretender Vorsitzender. Nach dem Ausscheiden Pasemanns aus dem Bundestag wechselte er zum Abgeordneten Sebastian Münzenmaier (35), der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion ist.

“Mangelnde Verfassungstreue” wegen eines Romans

Hoewer ist unbescholten und habe die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht „in strafbarer Weise bekämpft“, so das Urteil – doch das reichte den Richtern in Koblenz nicht, die ihm besonders die Funktion bei “Ein Prozent” vorhielten. Besonders ein Roman Hoewers galt als Beleg; die “strikte ethnische Trennung” werde hier befürwortet. In einem anderen Text kritisierte er das Bundesverfassungsgericht,

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