Der Ahriman-Verlag will – wie berichtet – Fälle dokumentiert haben, die auf heimliche Zensur (Sendungs-Unterschlagung) der Deutschen Post hinweisen. Eine Strafanzeige mit der Aktenzahl AZ 240 Js 5001/24 ist mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) eingelangt.
Fünf dokumentierte Fälle sollen es sein, die der Ahriman-Verlag gesammelt hat, um zu beweisen, dass die Deutsche Post sowohl beim Versand (Post) als auch auf elektronischem Weg (Internet) Sendungs-Unterschlagungen betrieben haben soll.
“Ungeheuerlicher Vorgang“
In einer Aussendung des Verlags wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen „ungeheuerlichen Vorgang“ handle und damit der Artikel 10,1 der deutschen Verfassung gebrochen werde, in dem vermerkt sei:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Dank der Hartnäckigkeit der Kunden und Autoren des Verlags würden nun unwiderlegbare Beweise für Sendungs-Unterschlagungen vorliegen, sagt der Ahriman–Verlag in seiner Aussendung.
Keine Stellungnahme der Deutschen Post
Unzensuriert hat die Deutsche Post um Stellungnahme zu diesen Vorwürfen und der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gebeten. Bis zu Redaktionsschluss wurde unsere schriftliche Anfrage aber nicht beantwortet.