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Postverbrechen_Graphik

Der Ahriman-Verlag will Beweise haben, dass die Deutsche Post gegen das Post- und Fernmeldegheimnis verstößt.

4. Feber 2024 / 09:54 Uhr

„Kriminelle Unterschlagung“: Strafanzeige gegen Deutsche Post

Der Ahriman-Verlag will Fälle dokumentiert haben, die auf heimliche Zensur (Sendungs-Unterschlagung) der Deutschen Post hinweisen. Mittlerweile hat der Verlag eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Geschäftsschädigung erstattet.

Fünf dokumentierte Fälle

In einer Aussendung spricht der Verlag von fünf dokumentierten Fällen, in denen der Deutschen Post sowohl beim Versand (Post) als auch auf elektronischem Weg (Internet) Sendungsunterschlagung vorgeworfen wird. Hier finden Sie die Dokumentation.

Beweise für Sendungs-Unterschlagungen

Weiters heißt es in der Aussendung, dass „die Sachlichkeit unserer Darstellung nicht über die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs hinwegtäuschen soll“. Immerhin werde damit Artikel 10,1 der deutschen Verfassung gebrochen, in dem vermerkt sei:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Dank der Hartnäckigkeit der Kunden und Autoren des Verlags würden nun unwiderlegbare Beweise für Sendungs-Unterschlagungen vorliegen, sagt der Ahriman-Verlag.

Unzensuriert hat die Deutche Post diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Bis Redaktionsschluss, gestern, Samstag, gab es keine Rückmeldung.

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