Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, ihr Stellvertreter, Udo Landbauer, und Tourismus-Spartenobmann der WKO Mario Pulker stellten gestern, Freitag, das Wirtepaket in Niederösterreich vor.
„Wir wollen nicht, dass sich die Bevölkerung – wenn ich das überspitzt formulieren darf – irgendwann das letzte Schnitzel im Museum anschauen kann“, sagte Udo Landbauer (FPÖ) in St. Pölten und machte damit deutlich, was das Land Niederösterreich mit dem vorgestellten Gastronomiepaket vorhat. ÖVP und FPÖ wollen das Wirtshaussterben eindämmen.
Fördermaßnahmen notwendig
Seit dem Jahr 2000 habe jedes dritte Wirtshaus in Niederösterreich die Pforten geschlossen. Die Anzahl der Wirtshäuser sei von 2.800 auf 1.819 reduziert worden – ein Einbruch von 35 Prozent. „Eine Anzahl, wo wir sagen, ja wir wollen hier einen Beitrag leisten, dass Wirtshäuser weiterhin unsere Regionen und Gemeinden beleben“, unterstrich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Notwendigkeit der Fördermaßnahme.
Prämie für Wirte zentraler Punkt für FPÖ
Das Wirtshauspaket war ein zentraler Punkt der Freiheitlichen beim Regierungsübereinkommen mit der ÖVP. Man habe sich geeinigt, den Wirten unter die Arme zu greifen, sagte Landbauer, auch weil das Gasthaus das soziale Zentrum der Ortsgemeinschaft darstelle.
Würstel- und Kebabstände von Förderung ausgenommen
Vier Millionen Euro stehen für das Paket in Summe zur Verfügung. Die Prämie kann nur in Gemeinden mit gefährdeter Verpflegungssituation in Anspruch genommen werden. Anträge sind ab 1. Jänner 2024 möglich und werden von der Fachabteilung des Landes im Einzelfall geprüft. Der Fokus liegt dabei auf ganzjährigen Öffnungszeiten, einem regionalen Speisen- und Getränkeangebot sowie einer engen Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten und Produzenten. Würstel- und Kebabstände sind von der „Wirtshausprämie“ ausgenommen.
Bis zu 100.000 Euro Unterstützung möglich
Das niederösterreichische Paket mit drei Förderschienen soll zum Erhalt und zur Stärkung der Wirtshäuser dienen. Für einen Betrieb können in Summe bis zu 100.000 Euro an Unterstützung bereitgestellt werden. Der größte Anteil davon entfällt auf die Gründungs- und Übernahmeförderung, die fortgeführt wird. Vorgesehen ist hier ein Zuschuss von bis zu zehn Prozent der Investitionen beziehungsweise maximal 50.000 Euro. Die Förderung für Investitionen in Gasthäuser und Hotels – vom Mobiliar bis zum Gastgarten – wird auf bis zu 40.000 Euro vervierfacht. Der Zuschuss beträgt hier maximal 20 Prozent der Investitionssumme.