Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in der Berufungsverhandlung klare Kante gezeigt. Im Streit zwischen Arne Schönbohm, dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem ZDF zeichnet sich eine schwere Niederlage für den Sender und seinen Moderator Jan Böhmermann ab. Die Richter folgen der Linie des Landgerichts München und werten die zentralen Aussagen der „ZDF Magazin Royale“-Sendung vom 7. Oktober 2022 als unzulässige Tatsachenbehauptungen. Statt satirischer Zuspitzung nur falsche Unterstellungen über Schönbohms angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten, der deshalb seinen Posten verlor.
„Bestenfalls schlampige Recherche“
Der Vorsitzende Richter Günther Puhm nannte die Arbeit des ZDF „bestenfalls schlampige Recherche“. Genau das, was viele Bürger schon lange vermuten: Öffentlich-rechtliche Sender schießen mit halben Wahrheiten und reißerischen Andeutungen, wenn es gegen unliebsame Beamte geht. Das Gericht machte unmissverständlich klar, dass die Darstellung beim Publikum als Tatsache angekommen sei und damit eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle. Die Aussagen seien schlicht falsch gewesen. Das OLG legte dem ZDF nahe, die Berufung zurückzuziehen und öffentlich klarzustellen, dass es keine solche Nähe gegeben habe.
Politische Kettenreaktion nach der Ausstrahlung
Nur wenige Tage nach der Sendung hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die Amtsgeschäfte entzogen. Der Verdacht russischer Kontakte verbreitete sich international, und für den Beamten begann eine Welle öffentlicher Anfeindungen. Schönbohm selbst spricht rückblickend von einer „medialen Hinrichtung“. Sein Anwalt sieht eine gezielte Rufschädigung vor Millionenpublikum. Die Gerichte folgen dieser Einschätzung zumindest in Teilen: Entscheidend sei die Wirkung der Sendung gewesen. Satire dürfe zwar zuspitzen, verliere aber ihren Schutz, sobald sie den Eindruck konkreter, unbelegter Tatsachen erwecke.
ZDF-Intendant dreht sich nach juristischem Druck
Auch intern beim ZDF zeigt sich inzwischen Bewegung. Intendant Norbert Himmler hatte zunächst behauptet, kein Satz der Sendung sei falsch gewesen. Nach dem Druck der ersten Instanz verpflichtete er sich jedoch, die beanstandeten Aussagen künftig nicht mehr zu wiederholen. Das Landgericht München I hatte bereits vier von fünf beanstandeten Passagen untersagt und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Eine Passage ließ es als zulässige Meinungsäußerung durchgehen. Die Frage einer Geldentschädigung für Schönbohm bleibt noch offen, wird vom Oberlandesgericht aber als „Grenzbereich“ eingestuft. Das endgültige Urteil soll am 19. Mai fallen.
Satire als Waffe der etablierten Medien
Der Fall legt einmal mehr offen, wie schnell aus angeblicher Satire reale Zerstörung wird, wenn sie in die richtigen politischen Kanäle passt. Ein hoher Beamter, der für die Cybersicherheit Deutschlands verantwortlich war, wurde mit zweifelhaften Andeutungen in die Ecke gestellt. Die Folgen trug er allein. Während das ZDF sich als Hüter der Demokratie feiert, zeigen die Richter nun, dass es hier eher um schlampige Arbeit und politisch genehme Narrative ging. Für Böhmermann und seine Auftraggeber wird es eng.
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