Bundesdeutsche Behörden haben mehr als 148.000 Menschen zur Festnahme ausgeschrieben.
Kaum echte Deutsche darunter
Nach einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der AfD sind 87,3 Prozent der Gesuchten ausländische Staatsangehörige. Ausschließlich einen deutschen Pass besitzen lediglich 11,2 Prozent; weitere 1,5 Prozent haben neben der deutschen eine zusätzliche Staatsangehörigkeit.
Unter den ausländischen Gesuchten bilden rumänische Staatsbürger mit 16.123 Personen die größte Gruppe. Es folgen polnische Staatsangehörige mit 12.721, georgische mit 6.869 und türkische mit 6.696 Personen.
AfD fordert Kurswechsel, Union betont Grenzkontrollen
Der Anfragesteller, AfD-Bundestagsabgeordneter Sebastian Münzenmaier, verlangte angesichts der Zahlen einen „rigorosen Kurswechsel“. Dazu zählt er dauerhafte, lückenlose Grenzkontrollen, die Beendigung des Aufenthalts straffälliger Ausländer und die Vollstreckung von Haftstrafen in deren Herkunftsländern.
Gegenüber der Welt sagte er:
Die überwältigende Mehrheit der mit Haftbefehl gesuchten Straftäter, von denen keiner weiß, was sie treiben, hat keinen deutschen Pass.
17.000 Gesuche an der Grenze
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, verwies auf die Ergebnisse der ausgeweiteten Grenzkontrollen. Seit September 2024 seien an den Grenzen mehr als 17.500 Menschen aufgegriffen worden, gegen die offene Haftbefehle bestanden hätten.
„Jeder offene Haftbefehl bedeutet ein Sicherheitsrisiko“, erklärte er. Der hohe Anteil ausländischer Gesuchter, darunter zahlreiche EU-Bürger, mache weiteres Handeln erforderlich.
Im Polizeialltag fehlt Zeit für gezielte Fahndungen
Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft sieht ein wesentliches Problem bei den personellen Möglichkeiten der Landespolizeien. Im laufenden Dienst bleibe häufig zu wenig Zeit, um Personen mit offenen Haftbefehlen systematisch aufzuspüren. Festnahmen ergäben sich deshalb vielfach im Zusammenhang mit anderen Einsätzen und Kontrollen.
Bei der Bundespolizei habe die gezielte Fahndung dagegen einen festen Platz im Dienst an Grenzen, Flughäfen und Bahnhöfen.
Grüne verwässern
Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich forderte, die Fahndungsarbeit stärker auf besonders gefährliche Personen auszurichten.
Anstelle verschärfter Grenzkontrollen sollten gezielte Maßnahmen gegen gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, Extremisten und Gefährder im Mittelpunkt stehen.
Linke sehen keinen ethnischen Zusammenhang
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, bemängelte fehlende bundesweite Angaben darüber, weshalb die Haftbefehle erlassen wurden. Zahlen einzelner Länder deuteten auf einen erheblichen Anteil von Ersatzfreiheitsstrafen hin. Dabei wird eine nicht bezahlte Geldstrafe durch Haft vollstreckt.
Bünger lehnte es zudem ab, die Staatsangehörigkeit zum zentralen Maßstab der Kriminalitätsdebatte zu machen.
Universitäten stehen weit links
Ins gleiche Horn stoßen auch die Universitäten. Michael Soiné, Strafrechtsprofessor an der Europa-Universität Viadrina, hält die Gesamtzahl allein für unzureichend, um das Sicherheitsrisiko zu beurteilen. Ausschlaggebend seien die zugrunde liegenden Delikte. Seiner Einschätzung nach dürfte es sich überwiegend nicht um Kapitaldelikte handeln.
Keine belastbaren Zahlen zum Sozialleistungsbezug
Eine frühere Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom Juli 2025 zeigte außerdem Informationslücken beim Sozialleistungsbezug.
Wie viele Menschen gleichzeitig mit Haftbefehl gesucht wurden und Sozialleistungen erhielten, konnte die Regierung nicht beziffern. Entsprechende Angaben würden im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Ein automatisierter Datenabgleich zwischen Polizei und Sozialbehörden war laut damaliger Auskunft nicht vorgesehen. Aus den Fahndungszahlen lässt sich daher keine Zahl von Bürgergeldempfängern mit offenen Haftbefehlen ableiten.
Gesuchte Personen sind nicht mit Haftbefehlen gleichzusetzen
Wie viele der Gesuchten tatsächlich in Deutschland leben, geht aus dem Gesamtbestand nicht hervor.
Bereits in ihrer Antwort vom Juli 2025 erläuterte die Bundesregierung, dass bestimmte Haftbefehle auch nach einer Abschiebung bestehen bleiben. Sie betreffen Personen, die einen Großteil ihrer Haftstrafe verbüßt haben, und dienen dazu, deren Wiedereinreise während der verbleibenden Strafzeit zu verhindern. Die Zahl der Gesuchten dürfe deshalb nicht mit der Zahl untergetauchter Personen im Bundesgebiet gleichgesetzt werden.
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