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Ein ausreisepflichtiger Afghane hatte in Deutschland eine brennbare Flüssigkeit an einer Synagoge entzündet (Symbolbild).

Ein ausreisepflichtiger Afghane hatte in Deutschland eine brennbare Flüssigkeit an einer Synagoge entzündet (Symbolbild).

Brandanschlag auf Synagoge: Ausreisepflichtiger Afghane blieb jahrelang im Land

Ein Feuer an einem jüdischen Gotteshaus und ein Verdächtiger, der längst hätte ausgereist sein müssen: Der Fall um die Bergische Synagoge entlarvt die eklatanten Schwachstellen im deutschen Asylsystem und sorgt für Schockwellen.

Feuer an der Synagoge offenbart Asyl-Kollaps

Der mutmaßliche Brandanschlag auf die Bergische Synagoge in Wuppertal am 17. September 2026 erschüttert nicht nur die jüdische Gemeinde, sondern deckt auch ein schwerwiegendes Versagen des behördlichen Aufenthaltsmanagements auf. Am hellichten Tag entzündete ein Mann an der Rückseite des Gotteshauses eine brennbare Flüssigkeit, die glücklicherweise von Geistesgegenwärtigen rechtzeitig gelöscht werden konnte. Der festgenommene 37-jährige Tatverdächtige aus Afghanistan war den Sicherheitsbehörden keineswegs unbekannt – und hätte nach rechtlicher Lage bereits seit Jahren nicht mehr im Land sein dürfen.

Jahrelange Ausreisepflicht ohne Konsequenzen

Die Vorgeschichte des Verdächtigen zeichnet das Bild einer behördlichen Odyssee nach. Bereits im Jahr 2017 stellte der Mann nach Recherchen der Welt am Sonntag, einen Asylantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) negativ beschieden wurde. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine dagegen gerichtete Klage im Juni 2019 rechtskräftig ab, womit die Ausreisepflicht unanfechtbar feststand. Anstatt jedoch die Heimreise anzutreten oder abgeschoben zu werden, verblieb der Mann unbehelligt im Bundesgebiet.

Folgeanträge und Unterstützung durch die Diakonie

Möglich wurde der jahrelange Verbleib durch ein ausgeklügeltes System von Folgeanträgen und Rechtsmitteln. Unter Einbindung der Flüchtlingsberatung der Diakonie Wuppertal rollte der Antragsteller das Verfahren erneut auf. Plötzlich wurden geänderte Angaben zur Identität, eine angebliche Homosexualität sowie gesundheitliche Leiden geltend gemacht. Nachdem er schließlich einen afghanischen Pass vorlegte, untersagte das zuständige Gericht im Hauptverfahren eine Abschiebung in den Iran, wo er sich zuvor aufhielt. Während sich die Diakonie nach der Tat schockiert zeigte, trug ihre Verfahrensbegleitung maßgeblich dazu bei, dass der Mann im Land blieb.

Staatsschutz ermittelt gegen staatsbekannten Verdächtigen

Nun liegt der Fall beim Staatsschutz, der wegen des Verdachts auf ein antisemitisches Motiv ermittelt. Der Vorfall wirft ein gleißendes Licht auf die verheerenden Schutzlücken im Aufenthaltsrecht, in denen rechtskräftige Entscheide durch endlose Schleifen ausgehebelt werden. Dass ausgerechnet ein Mann, dessen Aufenthalt das Gesetz seit Jahren beenden wollte, unter dem dringenden Verdacht steht, ein jüdisches Gotteshaus angezündet zu haben, ist die bitterste Quittung für diese verfehlte Praxis.

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