FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigt sich von der Rechtsmäßigkeit des Verlangens nach einem U-Ausschuss fest überzeugt.

24. Juli 2025 / 12:15 Uhr

Entscheidung über U-Ausschuss liegt nun beim Verfassungsgerichtshof

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hat heute, Donnerstag, bei einer Pressekonferenz in Wien bekanntgegeben, dass die Partei den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen der Blockade der Verlierer-Ampel für einen U-Ausschuss angerufen hat.

Politische Einflussnahme soll geprüft werden

Wie berichtet, wollen die Freiheitlichen einen möglichen Amtsmissbrauch im ÖVP-Innenministerium untersuchen. Zum einen soll geklärt werden, ob es politischen Einfluss bei den Ermittlungen zum Tod des früheren Sektionschefs im Innenministerium, Christian Pilnacek, gab. Zum anderen soll herausgefunden werden, ob es auch bei den Einschränkungen der Corona-Demonstrationen Befehle von oben gegeben hat. Stichwort: Sperre einer Autobahn-Abfahrt, womit Menschen die Teilnahme an einer Demo gegen Corona-Maßnahmen verwehrt wurde. Stichwort: Sturm auf das Parlament. Eine Inszenierung, nachdem lediglich nur eine Dixi-Klo umgeworfen wurde.

VfGH-Entsheidung innerhalb von vier Wochen

Hafenecker nannte die Blockade des U-Ausschusses durch die Dreier-Koalition „fadenscheinig“ und von der ÖVP gesteuert. Er sei von der Rechtmäßigkeit des Verlangens fest überzeugt. Der VfGH entscheidet bei solchen Fragen in der Regel innerhalb von vier Wochen. Hafenecker hofft, dass das Höchstgericht den FPÖ-Antrag noch in der August-Sitzung behandelt und glaubt, die ersten Befragungen schon im Oktober durchführen zu können.

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