Aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelte die WKStA fünf Jahre lang wegen des Vorwurfs der Untreue rund um die Postenbesetzung bei den Casinos Austria – vergeblich.

15. November 2024 / 13:10 Uhr

Totales Desaster für die WKStA: „Casino-Verfahren“ nach fünf Jahren eingestellt

Nach mehr als fünf Jahren hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Verfahren rund um die Casinos Austria (Casag) eingestellt. Die ganzen Ermittlungen gegen Mitglieder der damaligen schwarz-blauen Regierung werden für die WKStA nun zunehmend zum Desaster.

Nach vielfachen Vorverurteilungen in den Medien steht die Staatsanwaltschaft nun – wieder einmal – mit leeren Händen da. Aufgrund einer anonymen Anzeige waren Geld und Ressourcen vergeudet worden, 70 Zeugen befragt – all das hat nichts gebracht.

Vorwurf der Untreue

Die WKStA hatte Ermittlungen gegen drei Mitglieder des Aufsichtsrates wegen des Vorwurfs der Untreue durchgeführt. Ihnen wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit einer Neubestellung des Vorstandes die vorzeitige Auflösung von zwei Vorstandsverträgen betrieben zu haben – und zwar aus parteipolitischen Motiven.

Politisch motiviert?

Demnach soll die Bestellung von Bettina Glatz-Kremsner als Ablöse von Peter Labak als Vorstandsvorsitzende, von Martin Skopek als operativem Vorstand sowie Peter Sidlo als Finanzchef politisch motiviert gewesen sein. Die Personalentscheidung sei vom damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache vereinbart worden, hieß es in der Anzeige.

Personalentscheidungen sachlich begründet

Die Ermittlungen ergaben, dass die Personalentscheidung “jedenfalls auch sachlich begründet und vertretbar war”, teilte die WKStA in einer Aussendung mit. Die in der Anzeige behauptete ausschließlich parteipolitisch motivierte Auflösung der Vorstandsverträge könne nicht nachgewiesen werden.

70 Zeugen befragt

Die Dauer der Ermittlungen führte die WKStA auf mehrere Verfahren rund um die Casinos Austria zurück. Man habe mögliche Verbindungen zwischen den einzelnen umfangreichen Sachverhalten im Verfahrenskomplex ermitteln müssen. Wobei die WKStA einzelne Daten aus Hausdurchsuchungen erst zwei Jahre später – Ende 2022 – auswerten konnte. Es wurden die Beschuldigten teils mehrmals einvernommen und rund 70 Zeugen befragt.

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