Flüchtlinge und Zelte

Richter in Luxemburg sprachen einer syrischen Familie (Symbolbild) umfassende Rechte zu und schufen ein Einfallstor für Einwanderer.

30. Jänner 2024 / 15:31 Uhr

Neues EuGH-Urteil „reißt die Tore für die illegale Einwanderung noch weiter auf“

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eröffnet weitere Möglichkeiten für illegale Einwanderer, findet FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

Fall aus Österreich

Denn ein als „Flüchtling“ anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat ab jetzt das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er im Laufe des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist. Ein entsprechender Antrag, in der Regel von diversen Flüchtlingsorganisationen gestellt, darf nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Asylant zum Zeitpunkt der Entscheidung schon erwachsen war.

Ausgangspunkt für dieses Urteil des EuGH war der Fall eines minderjährigen Syrers in Österreich, der im Laufe des Verfahrens die Volljährigkeit erreicht hatte.

Fremde Richter urteilen „zum Nachteil Österreichs“

Dieses Urteil kritisiert die FPÖ scharf. Es zeige sich einmal mehr, dass der EuGH „einer der zentralen treibenden Faktoren für die massenhafte illegale Einwanderung nach Europa und Österreich ist“. Amesbauer weiter:

Fremde Richter agieren hier wieder einmal zum Nachteil Österreichs und betreiben damit mehr Politik als Rechtsprechung.

Entscheidung pro Einwanderer

Das betrifft auch die zweite Frage des Wiener Verwaltungsgerichts an die Richter in Luxemburg. Dabei ging es um die volljährige pflegebedürftige Schwester des mittlerweile erwachsenen syrischen Asylanten. Das Gericht entschied auch hier für die Einwanderer: Die Familienzusammenführung muss sich laut EuGH auch auf die volljährige Schwester erstrecken, wenn diese aufgrund einer schweren Krankheit die ständige Unterstützung ihrer Eltern benötigt.

Das heißt: Auch die pflegebedürftige Schwester ist nach Österreich zu holen. Denn andernfalls würde dem (jetzt erwachsenen!) „Flüchtling“ sein Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern verwehrt.

Völlig abgehoben

Geld spielt dabei keine Rolle. Denn die Richter betonten, dass dies keine Frage der Einkünfte sei. Es ist also egal, dass der minderjährige Flüchtling, seine Eltern und seine Schwester Wohnraum, Krankenversicherung und ausreichende Einkünfte benötigen. Dies dürfe nicht Maßstab des Handelns sein. Amesbauer ist entsetzt:

Das kann so nicht weitergehen. Das Asylsystem in Europa und in Österreich muss wieder ‚vom Kopf auf die Beine gestellt werden‘. Es braucht eine Schubumkehr im Interesse der eigenen Bevölkerung.

Forderung nach „null“ Einwanderung

Die permanente migrationsbefeuernde Auslegung der rechtlichen Bestimmungen auf europäischer Ebene erzeuge eine Sogwirkung nach der anderen. Er warnt vor weiteren Kompetenzverschiebungen nach Brüssel und fordert das Gegenmodell, der „Festung Österreich“. Dafür hat die FPÖ einen 23-Punkte-Maßnahmenplan erstellt, mit dem Ziel erreicht werden kann, die illegale Einwanderung „auf null zu bringen“.

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