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Das Bundeskriminalamt (Bild: Zentrale Wiesbaden) stellte nun fest, dass die Querdenker weder gewalttätig, noch extremistisch sind.

Das Bundeskriminalamt (Bild: Zentrale Wiesbaden) stellte nun fest, dass die Querdenker weder gewalttätig, noch extremistisch sind.

Urteil des BKA: „Querdenker“ weder rechtsextrem noch gewalttätig

Obwohl die etablierten BRD-Medien und Altparteien sich viel Mühe geben, die seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen protestierenden „Querdenker“ als „rechtsextrem“ und „gewalttätig“ hinzustellen, hat nun das Bundeskriminalamt (BKA) ganz klar festgestellt, dass sie weder das eine, noch das andere sind.

Gewalt höchstens von radikaler Minderheit
Zuerst berichtete darüber und stellte dabei fest: „Während Medien und Politik zunehmend auf Generalverdacht schalten, weiß es die Polizei besser. Ein jetzt an die Öffentlichkeit gelangtes internes Dossier des Bundeskriminalamtes stellt fest, dass die Corona-Proteste ebenso wie die Querdenken-Bewegung ‚überwiegend friedlich‘ sind.“

Weiter heißt es dort, dass Gewalt allenfalls „von einer ‚radikalen Minderheit'“ ausgeht. „Auch eine Unterwanderung durch rechte Kräfte könne ’nicht konstatiert werden‘. Vielmehr stellt das BKA fest, dass das ‚Protestgeschehen im Kontext der COVID-19-Pandemie‘ – insbesondere die ‚Querdenken-Bewegung‘ – eine ‚überwiegend friedliche‘ und ‚heterogene Mischszene‘ sei.“

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