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Millionen Armutsflüchtlinge versuchen über das Asylrecht in Europa versorgt zu werden.

Millionen Armutsflüchtlinge versuchen über das Asylrecht in Europa versorgt zu werden.

EU-Innenminister wollen Beschränkungen bei Asylverfahren prüfen

Die Europäische Union arbeitet an neuen Regeln im Asylwesen. Allerdings nur für „Stresssituationen“.

EU diskutiert Ausnahmen vom Asylverfahren

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Zugang zu einem regulären Asylverfahren in bestimmten Krisenfällen vorübergehend eingeschränkt werden kann.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und mehrere europäische Amtskollegen diskutierten darüber am Wochenende beim Migrationsgipfel in München.

Ceuta-Invasion als Anlass

Auslöser für die Debatte sind unter anderem größere, möglicherweise gezielt gesteuerte Einwanderungsbewegungen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits Mitte September einen neuen europäischen Krisenrahmen angekündigt. Dieser soll nach ihren Vorstellungen nur unter klar definierten Voraussetzungen greifen und zeitlich begrenzte Ausnahmen von üblichen Verfahren ermöglichen.

Viele schöne Worte

Eine grundsätzliche Reform des Asylrechts lehnt Brüssel aber weiterhin ab. „Wir werden unsere Werte und Grundrechte immer achten“, sagte die Kommissionspräsidentin. Aber beim Schutz unserer Grenzen werde man „keine Kompromisse eingehen.“

Der geplante Rahmen soll nach Angaben der Kommission an einen streng definierten Kriterienkatalog geknüpft sein. Vorgesehen wäre demnach eine zeitlich begrenzte und klar eingegrenzte Flexibilität bei bestehenden Verfahren. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung steht allerdings noch aus.

Asylverfahren einschränken

Beim Münchner Treffen der EU-Innenminister wurde nun konkreter darüber gesprochen, wie solche Krisenfälle aussehen könnten. Nach den vorliegenden Papieren geht es unter anderem um eine „Beschränkung des Zugangs zu Asylverfahren“.

Bei dem Münchner Treffen wurde auch darüber beraten, sogenannte „Ausnahmesituationen an den Außengrenzen“ genauer zu definieren. Für solche Fälle stehen demnach auch „robuste“ Zurückweisungen zur Diskussion.

Entscheidung in Brüssel

Noch ist offen, wie weit die EU bei den geplanten Notfallregeln tatsächlich gehen wird.

Anfang Oktober sollen sich die EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg mit dem Thema befassen. Wenige Wochen später ist der EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel vorgesehen.

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