Nach dem Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle bleiben zentrale Fragen zur Sicherheit offen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok wollte von der Bundesregierung wissen, warum dort weiterhin militärische beziehungsweise militärisch relevante Transporte abgewickelt werden und wie der Flughafen angesichts möglicher Drohnenangriffe geschützt wird. Berlin verweigert die Antwort – mit Verweis auf das Staatswohl.
Berlin zieht die Notbremse
Naujok hatte seine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Konkret wollte der Abgeordnete wissen, ob die Bundesregierung Gründe für die weiterhin stattfindenden militärischen beziehungsweise militärisch relevanten Transporte kenne, obwohl aus seiner Sicht Defizite bei der aktiven Drohnenabwehr bestünden. Außerdem fragte er nach den daraus gezogenen Konsequenzen.
Die Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. September hat es in sich. Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) erklärt darin, die Bundesregierung sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beantwortung „aus Gründen des Staatswohls“ nicht möglich sei. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und eine Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages komme nicht infrage.
Zu sensibel für eine Antwort
Die Begründung der Bundesregierung ist ungewöhnlich deutlich: Eine Antwort könnte nach ihrer Einschätzung spezifische Informationen über die Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle und dessen Absicherung offenlegen. Solche Angaben könnten für mögliche weitere Sabotageangriffe genutzt werden und das Risiko weiterer Attacken erhöhen.
Die Bundesregierung verweist dabei auch auf mögliche Folgen für den Flughafenbetrieb. Würden sensible Informationen über Personal, Flugzeuge oder Infrastruktur bekannt, könnten diese nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums gezielt ausgenutzt werden. Das Informationsinteresse des Bundestages müsse deshalb hinter den schutzwürdigen Interessen des Staates zurücktreten, so die bemerkenswerte Begründung.
Hintergrund ist ein brisanter Drohnen-Vorfall
Die Geheimhaltung fällt in eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit für die Sicherheit des Flughafens. Anfang August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne entdeckt, an der sich ein Paket mit Sprengstoff und ein beschädigter Zünder befanden. Das sächsische Landeskriminalamt bestätigte den Fund. Der Flugverkehr wurde daraufhin zeitweise unterbrochen.
Der Vorfall bekam zusätzliche Brisanz, weil am Standort mehrere ukrainische Antonow-Frachtmaschinen stationiert sind. Dort befinden sich insgesamt sechs AN-124-Maschinen der ukrainischen Airline Antonov in Leipzig; die Flugzeuge werden demnach auch von der Bundeswehr genutzt.
Anonymer Flughafenmitarbeiter schildert den Vorfall anders
Wie von unzensuriert berichtet, wirft der Fall noch weitere Fragen auf: Ein vermeintlicher Flughafenmitarbeiter behauptete auf einem von einem ukrainischen Blogger veröffentlichten Tonband, in jener Nacht selbst Dienst gehabt zu haben und schilderte den Fund der Drohne anders als die spätere Rekonstruktion der Ermittler. Ursprünglich soll ein Kollege kurz vor Mitternacht eine kleine Hobby-Drohne bemerkt und zu Boden gedrückt haben. Gleichzeitig ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass die Drohne nach Auswertung von Überwachungskameras bereits gegen 19.30 Uhr auf die Tragfläche einer ukrainischen Antonow geprallt und anschließend zu Boden gefallen sein soll.
Der Informant behauptet, an der Drohne sei zunächst kein Sprengstoff zu sehen gewesen. Erst am nächsten Morgen habe er in Medienberichten Bilder mit Sprengmaterial gesehen. Zudem sei jener Mitarbeiter, der die Drohne entdeckt haben soll, nicht ausführlich befragt worden.
Naujok fordert Antworten
Genau vor diesem Hintergrund sieht Naujok weiterhin erheblichen Aufklärungsbedarf. Der Abgeordnete erklärt, er habe Verständnis dafür, dass sensible Informationen geschützt werden müssten. Das parlamentarische Informationsrecht dürfe jedoch „nicht zu einer Farce verkommen“, so Naujok.
Der AfD-Abgeordnete fordert insbesondere Klarheit darüber, wie die Sicherheit des Flughafens gewährleistet wird. Dabei gehe es nicht nur um die Interessen der Reisenden, sondern auch um die Bedeutung des Flughafens für die regionale Infrastruktur. Naujok kündigt an, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Drohnenabwehr bleibt bundesweit ein Problem
Dass die Frage der Drohnenabwehr nicht nur den Flughafen Leipzig/Halle betrifft, zeigt die aktuelle Sicherheitsdebatte in Deutschland. Der Tagesspiegel berichtete nach dem Leipziger Vorfall über Lücken bei Zuständigkeiten, Abschussregeln und verfügbarer Technik. Auch an Bundeswehrstandorten wurden in den vergangenen Monaten Drohnen gesichtet.
