Bargeld

6,3 Milliarden Euro flossen 2024 allein an ukrainische Bürgergeld-Bezieher.

14. September 2026 / 14:05 Uhr

Halbe Million erwerbsfähige Ukrainer im Bürgergeld: Deutschland zahlt viel und fleißig

Fast eine halbe Million erwerbsfähige Ukrainer steht in Deutschland im Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit zählte im Oktober 2025 insgesamt 657.000 ukrainische Leistungsberechtigte nach SGB II, darunter 476.000 im erwerbsfähigen Alter und 181.000 Kinder. Der deutsche Sonderweg wirkt weiter – und kostet.

Zahlen, die sich festgesetzt haben

Seit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 erhalten Ukrainer mit Schutzstatus unmittelbar Bürgergeld statt der niedrigeren Asylbewerberleistungen. Vor dem Krieg lagen sie bei knapp 17.000 Beziehern. Ende 2022 waren es bereits 670.120. Seither pendelt der Bestand um die 660.000 bis 700.000. Gut ein Viertel aller ausländischen Bürgergeld-Empfänger hat ukrainischen Pass. 2024 flossen nach Medienberichten auf Basis der Arbeitsagentur rund 6,3 Milliarden Euro an diese Gruppe. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro, plus Miete, Heizung und Krankenversicherung.

Ende Juli 2026 standen laut Eurostat 1.290.225 Personen aus der Ukraine unter vorübergehendem Schutz in Deutschland – mehr als in jedem anderen EU-Land. Dazu kommen weitere Ukrainer in der Grundsicherung im Alter: Im Dezember 2025 waren es 109.290.

Beschäftigung in anderen Ländern, Sozialleistungen in Deutschland

Die Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger lag nach BA-Angaben im August 2025 bei 36,6 Prozent inklusive Minijobs. Sie ist gestiegen, bleibt aber klar unter der Quote der Gesamtbevölkerung und unter den Werten in Polen, Tschechien oder den Niederlanden. Das IAB berichtet: Nach 42 Monaten Aufenthalt ist die Hälfte der Frühankömmlinge von 2022 beschäftigt. Gleichzeitig lebten knapp drei Jahre nach dem Zuzug noch 67 Prozent der Frauen und 61 Prozent der Männer im erwerbsfähigen Alter in Haushalten mit Bürgergeld – oft als Aufstocker.

Der Stopp, der nicht greift

Schwarz-Rot wollte Neuankömmlinge ab dem 1. April 2025 ins Asylbewerberleistungsgesetz schieben. Das Kabinett beschloss den Entwurf im November 2025. Inkrafttreten war unter anderem für Juli 2026 vorgesehen. Das Gesetz hängt. Zweite und dritte Lesung im Bundestag standen monatelang aus, Bund und Länder stritten um die Kosten. Betroffen wären ohnehin vor allem die später Eingereisten. Wer vorher da war, hat Bestandsschutz. AfD-Abgeordneter Sebastian Münzenmaier ließ sich vorrechnen: Nur ein Bruchteil der mehr als einer Million Ukrainer fällt unter die Neuregelung.

Kanzler Friedrich Merz kündigte zugleich „konkrete Änderungen“ an, damit der Anreiz zur Arbeit größer sei als jener, „im Transfersystem zu bleiben“. Junge Männer, so Merz, sollten den Dienst in der Ukraine leisten. Die Realität im Jobcenter bleibt eine andere: Hunderttausende erwerbsfähige Ukrainer beziehen weiter die volle Grundsicherung. Der Apparat zahlt. Der Sonderstatus hält.

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