SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer hat ein Problem: Das Doppelbudget seiner Regierung kommt auch beim Rechnungshof schlecht weg.

21. Juni 2026 / 13:29 Uhr

Rechnungshof zerlegt Budget: Keine Reformen, dafür neue Belastungen

Der Rechnungshof hat in seiner Begutachtungsstellungnahme zu den Budgetbegleitgesetzen verheerende Kritik an der aktuellen Budgetpolitik der Verlierer-Ampel geäußert. Dem Budget fehle es an strukturellen Reformansätzen in finanzierungsintensiven Bereichen.

Fehlende gesamtstaatliche Reformen

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass in Schlüsselsektoren wie Gesundheit, Pflege, Pensionen, Bildung und Energie dringend notwendige strukturelle Maßnahmen fehlen. Solche gesamtstaatlichen Reformen erforderten laut der Institution einen gebietskörperschaftsübergreifenden Reformwillen, der derzeit nicht vorhanden sei.


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Besonders kritisiert wird die fehlende Vereinfachung des Steuerrechts. Im Gegenteil erkennt der Rechnungshof durch das Gesetzesbündel sogar eine Erhöhung der Komplexität der steuerlichen Bestimmungen. Explizit verwiesen wird auf drei zentrale Punkte: die Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes, die Abschaffung des Telearbeits- und des Arbeitsplatzpauschales sowie die Etablierung eines Sachbezugs für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von null.

Kritik an Mehrbelastung für Elektromobilität

Auf den Bereich der Elektromobilität fokussiert der ÖAMTC seine Kritik am Gesetzesvorhaben. Der Autofahrerclub bewertet in seiner Begutachtungsstellungnahme, dass nach der Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer im April 2025 nun durch den Entfall der Sachbezugsbefreiung mit einem weiteren Dämpfer für die Elektromobilität in Österreich zu rechnen sei.

Ein zusätzlicher Effekt sei, dass ein Rückgang der Anschaffung von E-Autos durch Unternehmen zu erwarten sei. Damit sinke in weiterer Folge das Angebot an erschwinglichen elektrischen Gebrauchtfahrzeugen, die insbesondere für private Käufer von Interesse seien.

Standortattraktivität könnte sinken

Der Erhöhung der Körperschaftsteuer widmet sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag in seiner Stellungnahme. Vorgesehen ist, dass bei Einkommensteilen über einer Million Euro ein Steuersatz von 24 statt bisher 23 Prozent anzuwenden ist. Für die Rechtsanwälte besteht damit die Gefahr, dass eine abschreckende Wirkung auf ausländische Investoren entsteht und somit die Attraktivität des Standorts sinkt.

Auch zahlreiche weitere Details des Gesetzesbündels werden von den Rechtsanwälten kritisch gesehen. Dazu gehört etwa die Anhebung der Bagatellberufungsgrenze von 2.700 auf 3.500 Euro. Bei einem Streitwert bis zu dieser Höhe sind Anfechtungen eingeschränkt. Ebenfalls abgelehnt wird die weitere Verlängerung jener Regelung, mit der Rechtsanwälte zur Übernahme von Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden. Dies stelle ein „Sonderopfer“ für die Berufsgruppe dar.

Kinderbetreuung: Mittel nicht ausreichend

Relativ wenige Anmerkungen gibt es vom Amt der Wiener Landesregierung. Festgehalten wird jedoch, dass die für die Einführung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres vorgesehene Aufstockung um 80 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 nicht annähernd ausreichend sei, um den damit verbundenen Mehraufwand abzudecken.

Begutachtungsfrist zu kurz

Kritisch gesehen wird in unterschiedlichen Stellungnahmen die Kürze der Begutachtungsfrist. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass eine umfassende Würdigung des Pakets nicht möglich gewesen sei. Diese Einschränkung könnte die Qualität der legislativen Prüfung beeinträchtigen und wichtige Aspekte unberücksichtigt lassen.

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