Das schwedische Parlament hat ein umfassendes Gesetz zur Reform des Aufenthaltsrechts verabschiedet, das den bisherigen Kurs des Landes in der Ausländerpolitik komplett verändert.
Nur noch befristete Aufenthaltstitel
Kern der Reform ist die Abschaffung der Möglichkeit, bestimmten Migrantengruppen – insbesondere Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten sowie langfristig Aufenthaltsberechtigten und deren Angehörigen – eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Nach Angaben des schwedischen Parlaments sieht die neue Regelung vor, dass diese Gruppen künftig grundsätzlich nur noch befristete Aufenthaltstitel erhalten können. Allerding wirkt die Reform nicht rückwirkend, sondern betrifft ausschließlich künftige Anträge und Statuswechsel.
Ende des Weges zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Die Gesetzesänderung soll am 12. Juli 2026 in Kraft treten.
Die Regierung begründet die Änderung mit dem Ziel, die Kontrolle über Einwanderung und Aufenthaltsstatus zu stärken.
Politischer Kontext: Sicherheit und Migration im Fokus
Damit zeigt sich der Erfolg des Rechtstrends in Schweden. Immer wieder haben die rechten Kräfte auf die Veränderungen des Landes, die verringerte innere Sicherheit und die Kosten der Einwanderung für das Sozialsystem hingewiesen.
Dazu hat auch FPÖ-EU-Abgeordneter Harald Vilimsky auf X geschrieben:
Das White Papers Policy Institute verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Kosten für Somalier und kommt zu dem Schluss, dass Schweden in den nächsten 50 Jahren etwa 117,3 Milliarden Euro für die 102.000 in Schweden lebenden Somalier ausgeben wird.
Seit Jahren gehört Schweden zu den Ländern mit explodierenden Schießereien, gezielten Banden-Repressalien und Bandenkriegen, die von Drogenhandelsnetzwerken angeheizt werden, von denen viele aus Einwanderern bestehen. Dazu kommen Gruppenvergewaltigungen, einzelne Vergewaltigungen und Raubüberfälle, die vor allem von Ausländern begangen werden.
Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen
Parallel zur Gesetzesreform wurden auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen verschärft. So hat die schwedische Migrationsbehörde in Einzelfällen bereits dauerhafte Aufenthaltsrechte entzogen, etwa bei elf Personen, denen Verbindungen zu kriminellen Netzwerken vorgeworfen wurden. In diesen Fällen gingen neben dem Aufenthaltsstatus auch Sozialleistungsansprüche verloren.


