Patrick Haslwanter

Dem Tiroler Landtagsabgeordneten Patrick Haslwanter (FPÖ) gelang ein juristischer Erfolg gegen die linke Plattform “Stoppt die Rechten”.

7. Mai 2026 / 12:05 Uhr

„Stoppt die Rechten“ wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt

Die vom ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger betriebene Seite „Stoppt die Rechten“ wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen übler Nachrede gemäß § 6 Abs. 1 Mediengesetz rechtskräftig verurteilt. 

Kinderwagen einer Türkin über Stiege geworfen

Erfolgreich geklagt hatte der Tiroler Landtagsabgeordnete Patrick Haslwanter (FPÖ), dem auf der linken Plattform tatsächlich vorgeworfen wurde, er solle sich damit gerühmt haben, den Kinderwagen einer Türkin über eine Stiege geworfen zu haben und gemeint haben soll, dass es seit dem Jahr 1945 keine wählbare Partei mehr gebe. Das Gericht sah damit den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt. 


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2.000 Euro Schadenersatz

Haslwanter sagte gegenüber unzensuriert, dass diese abscheuliche, unrichtige Behauptung zustande gekommen sei, weil die Macher von „Stoppt die Rechten“ einen Presseartikel verlinkt hätten, deren Quelle im Prozess nicht mehr auffindbar gewesen wäre. Der inkriminierende Artikel auf der linken Plattform gegen den FPÖ-Abgeordneten erschien am 8. Dezember 2025 mit der Überschrift „Wie FPÖ Haslwanter eine Frau zur Zielscheibe einer digitalen Steinigung macht“. Im Bericht habe man sich laut Haslwanter auf einen Presseartikel berufen.Die Presse habe sich wiederum auf einen Artikel der Tiroler Tageszeitung berufen, der aber nicht mehr abrufbar ist.

„Stoppt die Rechten“ wurde vom Gericht aufgefordert, das Urteil auf deren Webseite zu veröffentlichen. Dem ist die Plattform bereits nachgekommen. Haslwanter wurde ein Schadenersatz in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen, zudem muss der Beklagte Prozess- und Anwaltskosten ersetzen. 

Außergerichtliche Einigung abgelehnt

Die Anwältin von „Stoppt die Rechten“ habe, so Haslwanter, eine außergerichtliche Einigung erzielen wollen. „Da habe ich sofort abgewunken“. Ihm sei es nämlich überhaupt nicht um das Geld gegangen, sondern er habe aufzeigen wollen, mit welchen Methoden diese linke Plattform gegen Andersdenkende vorgeht. 

Mit diesem Urteil hätte sich auch die Vorgehensweise sogenannter Qualitätsmedien entlarvt, die seit Jahren Inhalte von „Stoppt die Rechten“ ungeprüft aufgreifen und diese als Grundlage für ihre Berichterstattung verwenden. „Hier muss man die journalistische Sorgfaltspflicht massiv infrage stellen“, beklagte der FPÖ-Landtagsabgeordnete. 


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