Die Polizei konnte den abgelehnten und vorbestraften Asylanten wenige Kilometer vom Tatort fassen und erschießen.

6. Mai 2026 / 08:57 Uhr

Täter von Polizei erschossen: Vorbestrafter, abgelehnter Asylant ermordete 14-Jährigen

Ein 37-jähriger abgelehnter Asylant aus Abu Qash (Westjordanland) soll einen 14-Jährigen im bayerischen Memmingen brutal ermordet haben. Der Migrant mit ungeklärter Nationalität und ohne Pass wurde bei seiner Festnahme von der Polizei erschossen.

Täter nach Mord an 14-Jährigem auf der Flucht

Jermaine B. galt seit Samstagabend als vermisst; die Polizei setzte einen Hubschrauber und ein Großaufgebot ein. Am Montagmorgen fand man die Leiche in einem verlassenen Haus nahe dem Bahnhof – die Obduktion bestätigte einen gewaltsamen Tod durch Einwirkung am Hals, möglicherweise mit einem Messer. Der Täter hatte sich dort in einem Schrank versteckt und war zunächst geflohen.

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Am Montagabend stellte die Polizei den Flüchtigen drei Kilometer entfernt. Er bedrohte die Beamten mit einem Messer, woraufhin die Polizisten schossen. Der Asylant erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und starb kurz darauf.

Täter und Opfer kannten sich

Nach Angaben des Vaters von Jermaine B. war das Treffen mit dem 37-jährigen Verdächtigen geplant – der Junge habe sich trotz elterlichen Verbots mit „falschen Freunden“ getroffen. Dies deutet auf eine bewusste Verabredung hin, möglicherweise über einen Messenger, und schließt einen reinen Zufall aus. Die Polizei prüft nun genauere Kontakte und Motive wie Streit oder Drogen als Hintergrund der Tat.

Vorbestrafter Migrant konnte nicht abgeschoben werden

Philipp Höß, Regierungssprecher von Schwaben, bestätigte, dass es sich um einen abgelehnten Asylbewerber handelt, der wegen ungeklärter Identität geduldet wurde. Rechtskräftige Verurteilungen liegen unter anderem wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass (2026) sowie wegen Sachbeschädigung (2021) vor. Eine Abschiebung sei ohne geklärte Nationalität nicht möglich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen und das Landeskriminalamt Bayern untersuchen die Hintergründe der Tat. Ein natürlicher Tod wurde durch die Obduktion ausgeschlossen. Der Polizeieinsatz gilt nach bisherigem Stand als rechtmäßig; die beteiligten Beamten werden betreut.

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