Gegen die explodierenden Spritpreise kommen von SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer (Bild), Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nur zarte Maßnahmen – diese helfen den Verbrauchern aber kaum weiter.

18. März 2026 / 14:53 Uhr

Mini-Paket statt echte Entlastung: Fünf Cent weniger Steuern auf Benzin und Diesel

Fast zwei Euro kostet der Liter Diesel zurzeit – und während vor allem die arbeitende Bevölkerung unter der Preisexplosion leidet, kommt von der Verlierer-Ampel lediglich eine Mini-Entlastung.

Entlastungspaket nur Tropfen auf den heißen Stein

Nach einem ersten Sofortpaket soll nun eine Novelle des Preis- und Mineralölsteuergesetzes folgen. Viel profitieren werden die Verbraucher von den Plänen von ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer und Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger jedoch nicht: Durch den Maßnahmenmix werden Benzin und Diesel voraussichtlich nur um wenige Cent pro Liter günstiger.

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Fünf Cent weniger Steuern als großer Wurf?

Dies setzt sich zusammen aus einer Steuersenkung um fünf Cent pro Liter und Margenbegrenzungen entlang der Wertschöpfungskette. Die Steuerentlastung sei budgetneutral und proportional zu den Mehreinnahmen des Staates durch höhere Preise, heißt es. Margen sollen per Verordnung eingefroren werden, um außerordentliche Gewinne von Energieunternehmen zu verhindern und die Versorgung zu sichern.

Mini-Rabatt gegen „volkswirtschaftliche Verwerfungen“

Die Instrumente sollen bei „volkswirtschaftlichen Verwerfungen“ gelten, etwa wenn Benzin- oder Dieselpreise innerhalb von zwei Monaten um 30 Prozent steigen. Die Regierung könne flexibel per monatlich befristeten Verordnungen eingreifen. Die Preisbildung basiere auf internationalen Notierungen, BIO-Compliance-Kosten, der Pflichtnotstandsreserve und einer „volkswirtschaftlich gerechtfertigten“ Marge.

Ab April in Kraft, ab 2027 schon wieder weg

Die wenigen Cent Einsparungen gibt es jedoch nicht sofort: Die gesetzlichen Grundlagen sollen spätestens am 1. April 2026 in Kraft treten und zum 31. Dezember 2026 auch schon wieder auslaufen. Bei Versorgungsrisiken könnten die Maßnahmen ausgesetzt werden, wenn nötig auch verlängert werden.

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