Laut Staatsanwalt hatte das mutmaßliche Opfer eigentlich keinen Grund, den Überfall durch die zwei Syrer zu erfinden – freigesprochen wurden die beiden Migranten am Ende trotzdem.

20. Dezember 2025 / 09:42 Uhr

Bemerkenswerte Urteilsbegründung: Zwei junge Syrer freigesprochen

Zwei junge Syrer im Alter von 17 und 19 Jahren sind vom Vorwurf eines bewaffneten Raubüberfalls freigesprochen worden. Das Urteil fiel am Wiener Landesgericht, nachdem sich der Tatvorwurf letztlich nicht erhärten ließ: Sie wurden freigesprochen, weil man dem mutmaßlichen Opfer nicht geglaubt hatte.

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Syrer stellten sich nach Fahndungsaufruf selbst

Den beiden war zur Last gelegt worden, Anfang August nahe der S-Bahn-Station Matzleinsdorferplatz einen 18-Jährigen mit einem Messer bedroht und ihm das Handy geraubt zu haben. Nach der Tat hatte die Polizei Fahndungsfotos veröffentlicht. Erst im November stellten sich die Syrer selbst den Behörden, wurden festgenommen und wegen angeblicher Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen.

Angeklagte: Hatten kein Motiv

Vor Gericht bestritten die beiden Migranten die Vorwürfe entschieden. Sie erklärten, kein Motiv für einen Überfall gehabt zu haben. Weder Geld noch Handy hätten sie interessiert. Laut ihrer Darstellung sei der 18-Jährige lediglich an derselben Station ausgestiegen, habe sie „komisch angeschaut“ und „irgendetwas gesagt“. Weiter sei nichts passiert.

Mutmaßliches Opfer hatte keinen Grund zu lügen

Der mutmaßlich Geschädigte blieb bei seiner Version und schilderte den Vorfall vor Gericht so, wie er ihn bereits bei der Polizei angezeigt hatte. Der Staatsanwalt erklärte, es gebe keinen Grund, warum der junge Mann den Überfall hätte erfinden sollen. Sowohl der Anzeiger als auch die Beschuldigten hätten „einen guten Eindruck“ gemacht.

„Passen so gar nicht ins Bild“

Die Vorsitzende des Schöffensenats sah dennoch keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung. Es stehe Aussage gegen Aussage, zudem gebe es keinerlei Bild- oder Videoaufnahmen, die eine strafbare Handlung belegen würden. Daher sei ein Freispruch auszusprechen. Die beiden Angeklagten „passen so gar nicht ins Bild von Beschuldigten, mit denen wir es sonst zu tun haben“, hieß es in der Begründung.

Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil, auf Rechtsmittel wurde verzichtet. Damit endete der Prozess nach rund sechs Wochen Untersuchungshaft für die beiden Jugendlichen mit einem Freispruch.

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