Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt: Gleichgeschlechtliche Ehen müssen in allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden, auch wenn das jeweilige Land selbst keine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Damit greift das Gericht in Luxemburg erneut tief in die Kompetenzen der Mitgliedsländer ein – und macht sich vielerorts unbeliebt.
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Polnische Behörden lehnten Umschreibung ab
Auslöser für die Entscheidung war die Klage zweier Polen, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Als sie nach Polen ziehen wollten, beantragten sie die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden lehnten dies ab, da die Homo-Ehe in Polen weiterhin verboten ist. Nach mehreren Instanzen wandte sich das polnische Oberste Verwaltungsgericht an den EuGH.
EU-Aufenthaltsrecht durch Nichtanerkennung verletzt
Das Gericht urteilte nun: Auch wenn die Mitgliedsländer die Regelungen über die Ehe selbst bestimmen, müssen sie dabei das EU-Recht beachten. EU-Bürger hätten Anspruch darauf, ihr Familienleben in anderen Mitgliedsländern unter gleichen Bedingungen fortsetzen zu können. Die Art der Anerkennung könne zwar variieren, dürfe jedoch nicht “diskriminierend” sein. Das Gericht betonte, dass eine Verweigerung gegen das EU-Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße.
Bereits 2018 hatte der EuGH die in bisher 16 Staaten existierende sogenannte “Ehe für alle” unterstützt, indem er den Ehepartnern ein Aufenthaltsrecht in der EU zusicherte.



